Alkoholgehalt von „alkoholfreiem“ Bier wird gekennzeichnet
Nach langem Ringen haben sich der Deutsche Brauerbund und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) darauf geeinigt, bei alkoholfreiem Bier eine freiwillige Kennzeichnung des Restalkoholgehaltes auf den Etiketten vorzunehmen. Der Verband hat seinen Mitgliedsbetrieben die Kennzeichnung des Restalkoholgehaltes in der Form „Alk.<0,5 %vol.“ empfohlen. Die Umsetzung wird Ende 2014 bei den meisten Herstellern abgeschlossen sein.