Lebensmittelrecht - Pflichtangaben gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) im Onlinehandel - Hygieneschulung
Die Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) gilt seit dem 13. 12.2014 in allen Mitgliedgliedstaaten der europäischen Gemeinschaft (EU). Zusätzlich gibt es in Deutschland eine Kennzeichnungspflicht von Zusatzstoffen (z.B. Farbstoffe, Süßstoffe…) nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV). Diese Verordnung gilt schon seit fast 20 Jahren und betrifft nur die Kennzeichnung bei Abgabe von Lebensmitteln in Deutschland. Beide Verordnungen beinhalten eine ganze Reihe von verpflichtenden Angaben. Wir wollen Ihnen helfen, sich einen Überblick über die bestehenden Pflichtangaben im Onlinehandel zu verschaffen. Händlern die die entsprechenden verpflichtenden Angaben im Rahmen ihres Angebotes nicht für Käufer / Interessenten bereithalten, droht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung.