News 05/2014 Allergen-Kennzeichnung - Ausnahmelösungen sind vorgesehen...

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Gastronomen in Deutschland werden ab dem 13. Dezember verpflichtet, bei der Abgabe von Speisen mit Zutaten, welche Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, hinzuweisen. Wichtig hierbei ist, dass voraussichtlich nicht wie von Gastronomieseite befürchtet in schriftlicher Form z.B. in der Speisekarte auf die Allergene hingewiesen werden muss. Im Entwurf zur Lebensmittelinformations-Verordnung, welcher erst seit einigen Tagen vorliegt, deutet sich eine praktikable Lösung für Gewerbetreibende an. Folgende Ausnahmelösungen sind vorgesehen: …“mündliche Auskunft über den Gehalt an Allergenen ist zulässig, wenn sie… Lesen Sie hier weiter

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