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Hygieneampel – sie kommt zum 01.06.2013

 

Erste Kontrollbarometer werden als Modellversuch ab Juni 2013 in NRW eingeführt. Damit setzen die Verbraucherschutzminister der Länder ein ernstzunehmendes Zeichen im Zuge der bundesweit geplanten Hygieneampel. Bewertungen und Kontrollergebnisse von bis zu 2000 Betrieben werden online verfügbar sein. Die Kontrollergebnisse, welche für den Verbraucher zu sehen sein werden, umfassen den Zeitraum vom 01.07.2012 bis zum 01.06.2013.

Ab Juni 2013 werden die rund 2.000 Betriebe in Duisburg und Bielefeld im ersten Modellversuch mit der Hygieneampel bewertet.

Hygiene-Ampel: Aigner taucht ab

Zu Medienberichten, wonach der Bundeswirtschaftsminister eine geplante Änderung des Lebensmittelrechts zur Transparenz der Ergebnisse von Betriebskontrollen gestoppt hat, erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Elvira Drobinski-Weiß:

Wir fordern Ministerin Aigner auf, endlich einen Gesetzentwurf für eine Hygiene-Ampel vorzulegen. Wir wollen ein bundeseinheitliches Modell mit Ampelfarben, mit dem die Länder ihre Betriebe verpflichten können, die Ergebnisse der Betriebskontrollen an der Restauranttür auszuhängen.

Hygieneampel - nun kommt sie doch

Bereits Anfang 2012 sollte ein bundesweites System zur Sicherung der Hygiene in Gastronomie-Betrieben ins Leben gerufen werden. Die Verbraucherschutzminister sprachen sich dafür aus, die Wirtschaftsminister dagegen, weshalb das Ganze ins Stocken geriet. Doch nun kommt sie doch, denn auf ihrem letzten Treffen vereinbarten die Verbraucherschutzminister eine Änderung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, womit die Länder nun auch eigene Lösungen einführen können. Dies ist das Ergebnis einer Arbeitsgruppe zwischen Verbraucherschutzministerium und Wirtschaftministerium.

Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben

Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben
Einführung

Bis zum 31.12.2000 mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes vorweisen, um erstmalig in diesem Bereich tätig zu werden. Hierzu wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) vorab Stuhlproben und ggf. eine Röntgenaufnahme der Lunge veranlasst.

Was ist HACCP?

Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind die Einflüsse auszuschalten, die Erkrankungen des Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Deshalb führen Lebensmittelbetriebe Eigenkontrollen durch. Innerhalb dieses Eigenkontrollsystems soll das HACCP-Konzept zur Abwehr solcher gesundheitlicher Gefahren dienen, die spezifisch anzusprechen, d.h.

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