Wie man die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware am sinnvollsten angeht
Am vergangenen Samstag (13.12.14) war es soweit. Die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware trat in Kraft. Sie ist in der LMIV (VO (EU) 1169/2011) geregelt. Wenn man aktuell in lebensmittelverarbeitenden Handwerksbetrieben fragt, wie weit man mit der Umsetzung zur Allergenkennzeichnung ist, erhält man in knapp 98% der Fälle die Auskunft, dass man noch gar nichts gemacht hätte. Oftmals berufen sich die Antwortenden darauf, dass ja wohl noch nicht genau fest steht, wie denn zu kennzeichnen ist... Klar gab es sehr lange keinen abschließenden Stand für die Durchführungsverordnung (LMIDV), aber die vorläufige Regelung wurde am 28.11. vom Bundesrat verabschiedet. Und darin ist nun auch erläutert, wie die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware zu erfolgen hat. Ein schwerwiegender Fehler ist es, sich auf den bekannten Ausreden auszuruhen. Es ist Zeit, sich um die Allergen-Kennzeichnung zu kümmern. Wie? Das erfahren Sie hier...