Verordnung zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung tritt ab Dezember in Kraft
Gastronomen in Deutschland werden ab dem 13. Dezember verpflichtet, bei der Abgabe von Speisen auf jeweilige Zutaten, welche Allergien oder Unverträglichkeiten hervorrufen können, hinzuweisen. Wichtig hierbei ist, dass voraussichtlich nicht wie von Gastronomieseite befürchtet in schriftlicher Form hingewiesen werden muss.