Das Hygiene-Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Firmen aus dem Hygienebereich. Wir bieten Ihnen bundesweit Hygiene-Dienstleistungen, Hygieneschulungen, Hygiene-Zertifizierungen und Hygieneprodukte. Von Temperaturmessung & Reinigungskontrolle, über Schädlingsbekämpfung & mobiler Hygiene bis zu wasserlöslichen Lebensmitteletiketten & wasserlöslichen Wäschebeuteln finden Sie alles im Hygiene-Plus Shop. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner zum Thema Hygiene. Info-Hotline: 02271-7921322 | 0179-5371998 - Rufen Sie uns an!
Advantam als neues Süßungsmittel zugelassen
Durch die Verordnung (EU) Nr. 497/2014 vom 14.05.2014 wurde Advantam als neues Süßungsmittel zugelassen. In Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sowie dem Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wurde das Süßungsmittel mit der E-Nummer E 969 neu eingetragen.
Für die einzelnen Lebensmittel gelten unterschiedliche Höchstmengen, die von 0,5 mg/kg für alkoholfreies Bier bis 400 mg/kg für Kaugummi ohne Zuckerzusatz reichen. Weiterhin kann, je nach der Produktgruppe, die Verwendung auf brennwertverminderte, auf ohne Zuckerzusatz hergestellte oder süßsaure Erzeugnisse beschränkt sein.
Im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 wird Advantam als ein durch chemische Synthese hergestelltes Produkt definiert.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat für Advantam eine annehmbare tägliche Aufnahmemenge (Acceptable Daily Intake, ADI) von 5 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt.
Nach Erwägung aller Daten hinsichtlich Stabilität, Abbauprodukten, Toxikologie und Exposition gelangte die Behörde zu dem Schluss, dass Advantam bei den vorgeschlagenen Verwendungen und Verwendungsmengen als Süßungsmittel gesundheitlich unbedenklich ist.
Die Verordnung trat zum 04.06.2014 in Kraft.
Seien Sie bestens informiert mit dem Hygiene-Netzwerk Newsletter. Hier eintragen >>>
Quelle
• Amtsblatt der EU Nr. L 143 vom 15.05.2014, S. 6
Auszug aus dem Behr’s Newsletter.
Hier finden Sie den aktuellen Newsletter von Behr’s >>>
Hier tragen Sie sich in den Newsletter von Behr’s ein >>>