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Warum nicht jeder Döner nach deutschem Lebensmittelrecht Döner heißen darf? - Hygieneschulung
Döner ist nicht gleich Döner – warum nach deutschem Lebensmittelrecht schon seit Jahren nicht mehr jeder türkische Drehspieß Döner heißen darf? Bei aktuellen Kontrollen in Bayern wurde jetzt jedoch festgestellt, dass sich an diese Regeln in der Gastronomie kaum jemand hält…
Nicht jeder verkaufte „Döner“ ist auch ein echter Döner – zumindest nicht, was das deutsche Lebensmittelrecht unter Döner versteht.
Warum nicht jeder Döner so genannt werden darf?
Was ist ein Döner nach deutschem Recht? Hintergrund für die Bezeichnung als Döner sind die „Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches“ >>>. Zum Thema Döner wurden die Leitlinien bereits 1991 als bundeseinheitlicher Beurteilungsmaßstab festgeschrieben. In den Leitsätzen zum Döner ist nachzulesen, dass ein echter Döner nur aus Rind-, Kalb- oder Schaf-Fleischscheiben bestehen und außerdem der Hackfleischanteil maximal 60 % betragen darf.
Beim Döner sind als Zutaten: Zwiebel, Öl, Eier, Milch, Joghurt, Salz und Gewürze erlaubt. Mehr ist nicht zulässig. Oftmals werden jedoch in Proben aus der Gastronomie Soja, Wasser, Geschmacksverstärker oder Paniermehl gefunden.
Sind andere, als die nach den Leitsätzen für Döner erlaubten Zusatzstoffe enthalten oder liegt der Hackfleisch-Anteil über 60 Prozent, so darf der Döner nur als Drehspieß verkauft werden.
Falsche Kennzeichnung beim Döner – woher kommt das?
Döner werden in Deutschland regelmäßig kontrolliert. Die Regelungen zum Döner kümmern jedoch nur die wenigsten Wirte. Letztes Jahr beanstandete das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit insgesamt 83 Prozent der untersuchten Döner, welche in Bayern beprobt worden waren.
Das liegt daran, dass die Wirte ganz pauschal Döner angeben. Wenn der Drehspieß aber mit Puten- oder Hähnchenfleisch hergestellt wurde, muss es in der Speisekarte oder im Aushang auch Puten-Döner oder Hähnchen-Döner heißen. Es wird noch lange dauern, bis sich die deutsche Gesetzesregelung bei den türkischen Gastronomen durchsetzt. Für die Missverständnisse gibt es vielleicht aus Sicht der türkischen Gastronomen sogar eine Erklärung: Auf Türkisch heißt Döner „Sich drehend“ und Kebap „Bratfleisch“ oder „Bratspieß“. Wenn man es aus dieser Sichtweise sieht, dann kann man die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des deutschen Lebensmittelrechts verstehen.
Weitere Infos zur korrekten Kennzeichnung von Döner finden Sie hier >>>
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