Hygieneschulung – Einbau von behindertengerechten Toiletten ist keine generelle Pflicht für Gastwirte
Gastwirte sind bei der Übernahme von vorhandenen Räumlichkeiten nicht ausnahmslos zum Einbau behindertengerechter Toiletten verpflichtet. So hat es das Verwaltungsamt in Berlin entschieden. Von Gastwirten zu erfüllende Vorgaben sind durch das bundeseinheitliche Gaststättengesetz vorgegeben. Die Länder dürfen jedoch die Mindestanforderungen an Räumlichkeiten konkretisieren. Lesen Sie hier weiter...