Kennzeichnungspflicht

Informationen über Kennzeichnung und Kenntlichmachung von Lebensmitteln in Speisen- und Getränkekarten

Speisekartenerstellung und Getränkekarte: Worauf muss ich achten?Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.
Neben der allgemeinen Information über das angebotene Lebensmittel in der Speisen- und Getränkekarte, kann die Kennzeichnung und Kenntlichmachung der Lebensmittel auch dazu dienen, den Verbrauchern, die auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich für ein ihnen verträgliches Lebensmittel zu entscheiden.  Daher sind in den Speisen - und Getränkekarten folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:
•    Verkehrsbezeichnung (einschl. Qualitätsmerkmale)
•    Preise und ggf. die Mengenangabe (bei Getränken)
•    Zusatzstoffe
•    Allergene
•    ggf. zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Verwendung von gentechnisch veränderten LM). Lesen Sie hier weiter, wie Sie eine korrekte Speise- und Getränkekarte erstellen…

Urteil: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. genehmigt “Oliven-Mix” mit grünen und schwarz eingefärbten Oliven - Hygieneschulung

Urteil: Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. genehmigt “Oliven-Mix” mit grünen und schwarz eingefärbten OlivenAls ein Lebensmittelunternehmen ein Produkt mit der Bezeichnung "Oliven-Mix" auf den Markt brachte, wurde dies vom Verbraucherschutz beanstandet. Grund dafür war, dass der Verbraucher wegen des Namens getäuscht wird, da keine natürlich schwarzen Oliven im Produkt enthalten sind. Doch mit welchen Argumenten konnte das Oberlandesgericht Frankfurt a. M. dagegenhalten? Lesen Sie hier mehr zu...

Wie erfolgt eine korrekte Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln? - Hygieneschulung

Wie erfolgt eine korrekte Kennzeichnung von vorverpackten Lebensmitteln?Die Verordnung (VO) 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, LMIV) regelt bei vorverpackten Lebensmitteln verpflichtende Informationen über Lebensmittel direkt auf der Verpackung oder auf einem an der Packung befestigten Etikett. Lesen Sie hier, wie Sie richtig kennzeichnen...

Hygiene-Kompetenzteam: Melek Turhan im Gespräch zur professionellen Lebensmittelkennzeichnung (LabelLord Deutschland)

Kennzeichnungssystem für Profis im Hygienebereich für optimales HACCP"Hygiene ist für mich Sauberkeit und Sicherheit..." erklärt Frau Turhan im Gespräch mit dem Hygiene-Netzwerk zu ihren innovativen Etikettensystemen. LabelLord Kennzeichnungssysteme sind in vielen Bereichen bekannt und helfen bei der optimalen Kennzeichnung innerhalb eines funtkionierenden HACCP-Konzeptes. Lesen Sie hier weiter...

eTraining: LMIV richtig anwenden – Allergiker kompetent beraten

eTraining zur AllergenkennzeichnungErfahren Sie in ca. 30 Minuten, was sich mit der Lebensmittelinformationsverordnung LMIV geändert hat, wen sie betrifft und wie Sie richtig kennzeichnen. Werden Sie mit diesem Training zum Profi-Ansprechpartner für Ihre Kunden. Nach erfolgreichem Wissenscheck erhalten Sie ein Zertifikat über Ihre Teilnahme. Das METRO Online-Training für Gastronomie, Hotellerie und Gemeinschaftsverpflegung finden Sie hier...

Broschüre des BMEL: Informationskampagne zur Lebensmittelkennzeichnung

Bundesminister Christian Schmidt mit BVLH-Präsident Friedhelm Dornseifer, im Gespräch mit einer Kundin. Fotoquelle: BMEL/Christof RiekenMinister Schmidt: „Nur wer gut informiert ist, kann bewusst entscheiden“. Die kostenlose Broschüre des BMEL ist jetzt in über 28.000 Lebensmittelmärkten erhältlich. Hintergrundinformation – die wichtigsten Neuerungen im Überblick: Mindestschriftgröße, Allergenkennzeichnung, Lebensmittel-Imitate, Zusammengefügte Fleisch- oder Fischstücke, Raffinierte pflanzliche Öle und Fette, Einfrierdatum, Koffeinhaltige Lebensmittel, Nanokennzeichnung, Internet-Handel, Herkunftskennzeichnung bei Fleisch, Nährwertkennzeichnung...

Wie man die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware am sinnvollsten angeht

Allergene richtig kennzeichnen - Was ist bei der Allergenkennzeichnung zu beachten?Am vergangenen Samstag (13.12.14) war es soweit. Die Allergen-Kennzeichnung für lose Ware trat in Kraft. Sie ist in der LMIV (VO (EU) 1169/2011) geregelt. Wenn man aktuell in lebensmittelverarbeitenden Handwerksbetrieben fragt, wie weit man mit der Umsetzung zur Allergenkennzeichnung ist, erhält man in knapp 98% der Fälle die Auskunft, dass man noch gar nichts gemacht hätte. Oftmals berufen sich die Antwortenden darauf, dass ja wohl noch nicht genau fest steht, wie denn zu kennzeichnen ist... Klar gab es sehr lange keinen abschließenden Stand für die Durchführungsverordnung (LMIDV), aber die vorläufige Regelung wurde am 28.11. vom Bundesrat verabschiedet. Und darin ist nun auch erläutert, wie die Kennzeichnung von Allergenen bei loser Ware zu erfolgen hat. Ein schwerwiegender Fehler ist es, sich auf den bekannten Ausreden auszuruhen. Es ist Zeit, sich um die Allergen-Kennzeichnung zu kümmern. Wie? Das erfahren Sie hier...

Urteil zur Kennzeichnung: Die Bezeichnung „Formfleisch-Vorderschinken“ wurde als irreführend beurteilt

„Dänischer Formfleisch-Vorderschinken, zerkleinert und gepökelt, ohne Speck und Schwarte, gekocht“ ist eine Bezeichnung, die zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab zur Begründung an, dass die Art des Erzeugnisses nicht klar zu erkennen sei.

Neue Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung ab 2014!

Hygiene und Kennzeichnungspflicht befindet sich im stetigen Wandel. Die neue Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung) bringt viele neue Anforderungen an Gastronomen, Hoteliers und Lebensmittelunternehmen. Die Kennzeichnungspflicht ändert sich und die neue Richtlinien müssen teilweise bereits bis Dezember 2014 umgesetzt sein. Dr. Christian Kaiser von BAV informiert.