Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV)
Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV): Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Alle Informationen und Schulungsinformationen dazu finden Sie hier >>>