Gesetzliche Hygieneschulungen – einfach, sicher und zeitgemäß
Gesetzliche Hygieneschulungen müssen nicht kompliziert sein: Mit dem Hygiene-Netzwerk und Hygiene-Plus gelingt die Umsetzung sicher, digital und mehrsprachig – mit Zertifikat.
Das Hygiene-Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Firmen aus dem Hygienebereich. Wir bieten Ihnen bundesweit Hygiene-Dienstleistungen, Hygieneschulungen, Hygiene-Zertifizierungen und Hygieneprodukte. Von Temperaturmessung & Reinigungskontrolle, über Schädlingsbekämpfung & mobiler Hygiene bis zu wasserlöslichen Lebensmitteletiketten & wasserlöslichen Wäschebeuteln finden Sie alles im Hygiene-Plus Shop. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner zum Thema Hygiene. Info-Hotline: 02271-7921322 | 0179-5371998 - Rufen Sie uns an!
Gesetzliche Hygieneschulungen müssen nicht kompliziert sein: Mit dem Hygiene-Netzwerk und Hygiene-Plus gelingt die Umsetzung sicher, digital und mehrsprachig – mit Zertifikat.
In vielen Berufen ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unverzichtbar. Ob Sie im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen tätig sind - die Kenntnis und Umsetzung der hygienischen Anforderungen ist entscheidend, um Ihre Mitarbeiter, Kunden und letztlich sich selbst vor Infektionen zu schützen.
Momentan taucht die Frage auf, ob das neue Masernschutzgesetz, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist und für Gemeinschafts-Einrichtungen gilt, auch für die Lebensmittelwirtschaft bzw. die dort Beschäftigten relevant sei. Dies kann nicht so einfach mit einem Satz beantwortet werden, da das Masernschutzgesetz Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nimmt und dort die Einrichtungen, welche hier unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind, explizit aufgeführt sind. Für alle dort Beschäftigten Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren sind, gilt verpflichtend die Impflicht für Masern. Dies haben Sie als Arbeitgeber sicherzustellen , andernfalls drohen Bußgelder bis 2.500 Euro bei Verstößen. Lesen Sie hier, ob auch Kantinen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Gastronomie, etc. als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes einzustufen sind und was dies dann für Sie für Auswirkungen hätte…
Für größere Unternehmen kann es sinnvoll sein, einen so genannten Pandemieplan aufzustellen oder eine Rahmenbetriebsvereinbarung für den Pandemiefall mit dem Betriebsrat abzuschließen. In unserem 3. Merkblatt zum Thema Coronavirus finden Sie Informationen zu den arbeitsrechtlichen Folgen einer Pandemie, eine Anleitung und Erläuterung zur Erstellung eines Pandemieplanes, Informationen mit welchen Ausfallraten ihrer Mitarbeiter zu rechnen ist und welche innerbetrieblichen Vorkehrungen und Abläufe Sie treffen sollten. Mehr dazu lesen Sie hier…
Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…
Erste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!). Lesen Sie hier, welche ersten prominenten Opfer es erwischt hat, darunter eine Sterne-Köchin aus Thüringen und einen Wies’n-Wirt aus München…
Eine neue Durchführungsverordnung soll ab 2020 dafür sorgen, dass primäre Zutaten, die eine andere Herkunft als das Lebensmittel haben, entsprechend gekennzeichnet werden. Was gilt es dabei zu beachten und wie wird mit den vielen Lebensmitteln umgegangen, die noch vor der neuen Verordnung auf den Markt gebracht wurden? Lesen Sie hier mehr zu...
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.
![]() Einfache und schnelle Kennzeichnung: |
![]() |