Gewerbeerlaubnis wegen schwerwiegender lebensmittelhygienischer Verstöße entzogen
Koblenz (mm)
Die festgestellte Unzuverlässigkeit eines Nudelherstellers, infolge andauernder unhaltbarer Zustände in der Betriebs- und Produktionshygiene und die daraus resultierende
Schließung sowie Gewerbeuntersagung war rechtmäßig. Dies geht aus einem letztinstanzlichen Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz hervor.
(Az.: 6 B 10960/07.OVG)