Gesundheitsnachweise für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben
Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben
Einführung
Bis zum 31.12.2000 mussten Beschäftigte im Lebensmittelbereich ein Gesundheitszeugnis des Gesundheitsamtes vorweisen, um erstmalig in diesem Bereich tätig zu werden. Hierzu wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes-Seuchengesetzes (BSeuchG) vorab Stuhlproben und ggf. eine Röntgenaufnahme der Lunge veranlasst.