Urteil: „Oxbrot” verletzt nicht „Ochsenbrot” - Hygieneschulung
Ein Unternehmen, das eine bestimmte Brotsorte unter dem Namen "Ochsenbrot" vertreibt, klagt nun, weil ein anderes Unternehmen ihre Brotsorte "Oxbrot" nannte. Bei diesen ähnlichen Namen könnte nun Verwechslungsgefahr bestehen. Doch wie geht das Gericht damit um? Lesen Sie hier mehr zu...