Was darf genau als „gemischtes Hackfleisch“ bezeichnet werden – welche Mengenverhältnisse müssen hier vorliegen? - Hygieneschulung
Darf bei der Bezeichnung „„Gemischtes Hackfleisch“, „Hackfleisch halb und halb“ und „Hackfleisch aus Schwein und Rind“ ein frei wählbares Mischverhältnis (zB 60/40% oder 70/30%) eingesetzt werden oder gibt es hier genaue Vorgaben für das Mengenverhältnis? Über diese Frage hatte nun das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) zu entscheiden. Das Ergebnis lesen Sie hier…