Schulung

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten - Hygieneschulung

Gute Hygiene bei Vereins- und Straßenfesten

Jeder, der Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, haftet unabhängig von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften zivil- und strafrechtlich dafür, wenn es zu Gesundheitsfolgen bei Gästen durch nicht sichere Produkte kommt. Mithilfe der Leitlinie für Hygiene bei Straßen- und Vereinsfesten können Sie Fehler bei der Herstellung oder Abgabe von Lebensmitteln bei Festen vermeiden.
Die Leitlinie „Feste sicher feiern“ beschreibt erstmals bundesweit einheitliche Hygiene-Anforderungen. Festveranstaltern bietet sie einen Maßstab zur Orientierung, was hygienisch in der Praxis geht und was nicht. Weitere Infos finden Sie hier...

 

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü - Hygieneschulung

Dresdens Ekelbilanz: Bioexperimente, Mäuseplage und Dachs-Menü

Mottenlarven an Lebensmittelsäcken und Mäuse in Chipstüten sind noch einige der harmloseren Sachen, mit denen Lebensmittelüberwacher alltäglich konfrontiert werden. In Dresden ist die Ekelbilanz hingegen sehr hoch. Was macht ein Geschirrspüler in einer Autowerkstatt, welche Betriebe wurden beanstandet und wie soll es künftig mit den Lebensmittelkontrollen weitergehen, nachdem ein neues Internetphänomen ans Licht getreten ist? Lesen Sie hier mehr zu...

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Mangelnde Sauberkeit wegen zu wenig freiwilligen Kontrollen in Hamburgs Küchen - Hygieneschulung

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Hamburg: Hunderte Bürger verlangen Einsicht über die Plattform „Top Secret“ in die Berichte der Lebensmittelkontrolleure, um sich über Hygienebedingungen zu informieren. Durch Hygiene-Ampeln nach dänischem Vorbild sollten diese Informationen für Verbraucher geschaffen werden. Doch wie ist der aktuelle Stand zu freiwilligen Auszeichnungen und wie stehen die Betriebe dazu? Lassen Sie sich hier Ihre Fragen beantworten…

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - Hygieneschulung

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - VG Stuttgart 16 K 119-19 - Beschluss vom 02.04.2019Laut Beschluss des VG Stuttgart vom 02.04.2019 in einer Verwaltungsrechtsache im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB, wurde eine Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisse des Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsamtes in Stuttgart im Internet-Portal des Landes Baden-Württemberg untersagt. Bei dem untersuchten Produkt handelte es sich um einen Räucherschinken bei dem die Höchstmengen an Nitrat überschritten waren.  Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Insbesondere hat das VG Stuttgart keine Entscheidung in der Sache getroffen. Hier weitere Infos zum Urteil…

Eilmeldung: Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt

Internet-Pranger seit 14.03.2019 gültiges GesetzDer Bundestag hat am 14. März 2019 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt – mit der Gesetzesänderung sollen künftig die Lebensmittel-Behörden die Verbraucher 6 Monate lang über festgestellte Verstöße bezüglich Hygiene-Verstößen über das Internet, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, informieren. Wichtig ist hierbei, dass nun au8ch schnellstmöglich ein bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen werden soll, der bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße erläutert…

Wie geht es nun weiter mit dem Internet-Pranger – Ergebnis der Anhörung im Bundestag - Hygieneschulung

wie-geht-es-nun-weiter-mit-dem-internet-pranger-ergebnis-der-anhoerung-im-bundestag-hygieneschulungWas die Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, angeht, gab es bei einer aktuellen Anhörung des im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin sehr unterschiedliche Meinungen. Nun ist von Löschfristen und dänischem Smiley-System die Rede und ein Bußgeld-Katalog, wie bei Verkehrs-Verstößen, wurde gefordert. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie konnten die Konflikte gelöst werden? Lesen Sie hier mehr zu…

Schädliche Keime auf öffentlichen Touchscreens von Forschern entdeckt - Hygieneschulung

Forscher entdeckten in britischen McDonalds-Filialen gefährliche Keime auf modernen Bestellterminals. Welche gesundheitlichen Folgen können auf die Kunden zukommen und welche Maßnahmen können zur Vermeidung ergriffen werden?Forscher entdeckten in britischen McDonalds-Filialen gefährliche Keime auf modernen Bestellterminals. Welche gesundheitlichen Folgen können auf die Kunden zukommen und welche Maßnahmen können zur Vermeidung ergriffen werden? Lesen Sie hier mehr zu…

Menschen mit Fischallergie können aufatmen - Wirksamkeit von Allergie auslösendem Protein in Knorpelfischen geringer - Hygieneschulung

Menschen mit Fischallergie können aufatmen - Wirksamkeit von Allergie auslösendem Protein in Knorpelfischen geringerDank einem internationalen Forscherteam der Medizinischen Universität Wien müssen Menschen, die von einer Fischallergie betroffen sind, nicht länger verzichten, da nun mit Knorpelfischen eine Alternative gefunden wurde. Was sind Knorpelfische und wo liegt der Unterschied zu Knochenfischen? Lesen Sie hier mehr zu...

Urteil des EuGH über Urheberrecht am Geschmack - Hygieneschulung

Urteil des EuGH über Urheberrecht am GeschmackDurch einen Rechtsstreit zwischen zwei niederländischen Käseherstellern kam nun die Diskussion auf, ob es einen urheberrechtlichen Schutz für Geschmack in der Lebensmittelbranche geben sollte. Wie kam es zu diesem Konflikt und welche Argumente sprechen für ein Urheberrecht bei Lebensmitteln? Lesen Sie hier mehr zu…

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