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Neue Acrylamid-Verordnung (VERORDNUNG (EU) 2017/2158 DER KOMMISSION) - Hygieneschulung
Acrylamid: „Pommes-Verordnung“ >>> trat am 11.04.2018 in Kraft:
Lebensmittelhersteller, Restaurants und Imbissbetriebe müssen seit dem 11.04.2018 Vorgaben zur Eindämmung des als krebserregend geltenden Stoffes Acrylamid einhalten. Ziel ist es unter anderem, ein übermäßiges Frittieren von Pommes zu vermeiden und Brot möglichst hell zu backen.
Acrylamid ist eine niedermolekulare, sehr gut wasserlösliche organische Verbindung, die sich aus den natürlich vorkommenden Bestandteilen Asparagin und Zucker in bestimmten Lebensmitteln gebildet wird, wenn diese bei höheren Temperaturen (typischerweise über 120 °C) und geringer Feuchtigkeit zubereitet werden.
Acrylamid entsteht hauptsächlich in gebackenen, gebratenen oder frittierten kohlenhydratreichen Lebensmitteln, bei denen die jeweiligen Rohstoffe, wie beispielsweise Getreide, Kartoffeln/Erdäpfel und Kaffeebohnen, Asparagin enthalten.
Acrylamid in Lebensmitteln soll nun durch die Festlegung geeigneter Minimierungsmaßnahmen gewährleistet werden.
Von der neuen Acrylamid-Verordnung betroffen sind Lebensmittelunternehmer, die Lebensmittel herstellen und als Einzelhändler tätig sind.
Was sollten Sie nun als Lebensmittelunternehmer tun?
Wir raten dazu, sich vom Vorlieferanten (zB ihrem Pommes-Lieferanten) die Minimierungsmaßnahmen nachweisen zu lassen. Viele Hersteller haben hierzu Merkblätter erarbeitet.
Weiterhin raten wir dazu, ihre Lebensmittel insbesondere die Pommes) hinsichtlich ihres Acrylamid-Gehalts labortechnisch untersuchen zu lassen.
Hierbei kann Sie das Hygiene-Netzwerk kompetent unterstützen. Wollen Sie den Acrylamid-Gehalt in ihren Pommes kennen, so rufen Sie uns an.
Artikel zum Thema Acylamid finden Sie auch hier >>>
Weitere Berichte und Infos zum Thema Acrylamid-Gehalte und der entsprechenden Richtwerte
Hier finden Sie den Bericht Teil 1 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>
Hier finden Sie den Bericht Teil 2 zum Thema "Pommes-Polizei" >>>
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