Internetpranger

Veröffentlichung der Kontrollergebnisse - Neuigkeiten zum Internetpranger - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch hat die Online-Plattform „TopfSecret“ ins Leben gerufen, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und dann für jeden ersichtlich veröffentlichen können. Erwartungsgemäß haben sich einige Lebensmittelunternehmen gegen die Veröffentlichung gewehrt. Es gibt hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen. Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Sachstand zur Rechtsprechung…

 

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - Hygieneschulung

Lebensmittelüberwachung; Veröffentlichung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen nach § 40 Abs.1a Nr. 1 LFGB - VG Stuttgart 16 K 119-19 - Beschluss vom 02.04.2019Laut Beschluss des VG Stuttgart vom 02.04.2019 in einer Verwaltungsrechtsache im Zusammenhang mit der Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Nr. 1 LFGB, wurde eine Veröffentlichung eines Untersuchungsergebnisse des Chemischen- und Veterinär-Untersuchungsamtes in Stuttgart im Internet-Portal des Landes Baden-Württemberg untersagt. Bei dem untersuchten Produkt handelte es sich um einen Räucherschinken bei dem die Höchstmengen an Nitrat überschritten waren.  Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Insbesondere hat das VG Stuttgart keine Entscheidung in der Sache getroffen. Hier weitere Infos zum Urteil…

Neuer Eilentscheid stoppt Portal Topf-Secret von Foodwatch - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieIn einem Eilantrag hat das Verwaltungsgerichtes Regensburg am 13.03.2019 (Az.: RN 5 S 19.189) entschieden, dass ein Antrag auf Informationsgewährung nach dem Verbraucher-Informations-Gesetz (VIG), der über die Internetplattform „Topf Secret“ von Foodwatch gestellt wurde, verweigert wurde. Foodwatch und seine neue Plattform „TopfSecret“ führte in den ersten Wochen nach Inbetriebnahme zu massenhaften Auskunfts-Anträgen von interessierten Bürgern geführt. Ziel von Foodwatch ist es, dass die Verbraucher die letzten beiden behördlichen Kontrollberichte auf „Topf Secret“ veröffentlichen, nachdem die Behörde diese an die anfragenden Verbraucher übermittelt hat. Was hat das für Auswirkungen auf zukünftige Veröffentlichungen...

Eilmeldung: Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt

Internet-Pranger seit 14.03.2019 gültiges GesetzDer Bundestag hat am 14. März 2019 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt – mit der Gesetzesänderung sollen künftig die Lebensmittel-Behörden die Verbraucher 6 Monate lang über festgestellte Verstöße bezüglich Hygiene-Verstößen über das Internet, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, informieren. Wichtig ist hierbei, dass nun au8ch schnellstmöglich ein bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen werden soll, der bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße erläutert…

Wie geht es nun weiter mit dem Internet-Pranger – Ergebnis der Anhörung im Bundestag - Hygieneschulung

wie-geht-es-nun-weiter-mit-dem-internet-pranger-ergebnis-der-anhoerung-im-bundestag-hygieneschulungWas die Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, angeht, gab es bei einer aktuellen Anhörung des im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin sehr unterschiedliche Meinungen. Nun ist von Löschfristen und dänischem Smiley-System die Rede und ein Bußgeld-Katalog, wie bei Verkehrs-Verstößen, wurde gefordert. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie konnten die Konflikte gelöst werden? Lesen Sie hier mehr zu…

Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieDie Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…

Internet-Pranger – jetzt hat es erste prominente Opfer erwischt – Sterneköchin und Wies’n-Wirt jetzt mit Hygiene-Verstößen im Internet angeprangert!!

internetpranger-hygieneampel-ergebnisse-von-lebensmittelkontrollen-stehen-onlineErste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!). Lesen Sie hier, welche ersten prominenten Opfer es erwischt hat, darunter eine Sterne-Köchin aus Thüringen und einen Wies’n-Wirt aus München…

 

Internetpranger und Hygieneampel – Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ab April 2019 im Internet für jeden einsehbar - Hygieneschulung

internetpranger-hygieneampel-ergebnisse-von-lebensmittelkontrollen-ab-april-2019-im-internet-fuer-jeden-einsehbar-hygieneschulungIn einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...

Erste Bundesländer kündigen die sofortige Umsetzung des Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von Lebensmittelunternehmen an - Hygieneschulung

Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von LebensmittelunternehmenNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.

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