Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate - Hygieneschulung
Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate. Mit Inkraftreten der Änderungen im April 2019 werden wieder alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet veröffentlicht. Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben. Lesen Sie hier alle Details dazu...