Veröffentlichung der Kontrollergebnisse - Neuigkeiten zum Internetpranger - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Internet-Pranger und Foodwatch mit seiner Transparenz-Initiative / Online-Plattform „Topf Secret“ beschäftigen bundesweit die Verwaltungsgerichte – hier erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Rechtsprechung zur Herausgabe von Kontrollergebnisse an Verbraucher:
Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch mit seiner Transparenz-Initiative FragDenStaat hat die Online-Plattform „Topf Secret“  ins Leben gerufen, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und dann für jeden ersichtlich veröffentlichen können.
Erwartungsgemäß haben sich einige Lebensmittelunternehmen gegen die Veröffentlichung gewehrt. Es gibt hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen.
Diese Rechtsprechung kann aber nicht unterschiedlicher sein.

Zuletzt hat das Verwaltungsgericht (VG) München mit Beschluss vom 8. Juli entschieden, dass Verbraucher bei festgestellten Beanstandungen einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten haben, auch wenn die Kontrollberichte dadurch veröffentlicht werden. Zwei Verbraucher hatten beim Landratsamt München über das Internetportal „Topf Secret“ um Mitteilung gebeten, ob sich bei zwei konkret benannten Bäckereien in den letzten zwei lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Beanstandungen ergeben haben. Sollte dies der Fall seien, beantragten die Verbraucher die Übersendung der Kontrollberichte. Das Landratsamt München teilte den Bäckereibetreibern mit, dass es die Berichte herausgeben werde.

Das VG München hat die hiergegen durch die Bäckereibetreiber gestellten Eilanträge abgelehnt.

Wir geben hier einen Überblick über die Entscheidungen (kein Anspruch auf Vollständigkeit, wird laufend aktualisiert):

Für die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse:

 Datum

 Gericht

 Aktenzeichen

 LINK zur Entscheidung  

 05.04.2019  

 Verwaltungsgericht Mainz

 1 L 103/19.MZ   

 folgt später

 30.04.2019

 Verwaltungsgericht Augsburg          

 Au 1 K 19.242

 www.foodwatch.org

 23.05.2019

 Verwaltungsgericht Weimar

 8 E 423/19 We  

 folgt später

 07.06.2019

 Verwaltungsgericht Düsseldorf  

 29 L 1226/19

 www.justiz.nrw.de

 18.06.2019

 Verwaltungsgericht Gießen

 4 L 1902/19

 folgt später

Gegen die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen:

 Datum

 Gericht

 Aktenzeichen

 LINK zur Entscheidung

 13.03.2019   

 Verwaltungsgericht Regensburg  

 RN 5 S 19.189

 www.gesetze-bayern.de  

 10.04.2019

 Verwaltungsgericht Koblenz

 1 L 287/19.KO

 vgko.justiz.rlp.de

  15.04.2019

 Verwaltungsgericht Würzburg 

 W 8 S 19.311

 www.gesetze-bayern.de

 07.05.2019

 Verwaltungsgericht Koblenz

 1 L 403/19.KO

 vgko.justiz.rlp.de

 12.06.2019

 Verwaltungsgericht Ansbach

 AN 14 K 19.00773  

 www.vgh.bayern.de

 17.06.2019

 Verwaltungsgericht Leipzig

 3 L 320/19

 folgt später

QUELLE © BVLK

Weitere Infos zum Thema Internetpranger und Hygieneverstöße finden Sie hier regelmäßig aktualisiert >>>

Was raten wir Ihnen als Hygiene-Netzwerk:

Die Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben.
Bereiten Sie sich deshalb schon heute darauf vor und lassen Sie sich von uns beraten oder einen Hygienecheck in ihrem Betrieb durchführen, um den Ist / Soll-Zustand zu analysieren.

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Derzeit verursachen 2 Plattformen in Kreisen der Gastronomie / Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und jedem anderen Lebensmittelunternehmen großes Aufsehen. Zum einen handelt es sich hierbei um die staatliche Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, zum anderen um die Plattform der Nichtregierungsorganisation Foodwatch mit dem Namen „TopfSecret“.
Was ist hierbei der Unterschied und wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie hiervon betroffen sind?
Zunächst werden wir Ihnen den Unterschied der beiden Plattformen erklären und Ihnen Hinweise geben, was hierbei für Sie zu beachten und evtl. auch vorbeugend zu tun ist.
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