Momentan taucht die Frage auf, ob das neue Masernschutzgesetz, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist und für Gemeinschafts-Einrichtungen gilt, auch für die Lebensmittelwirtschaft bzw. die dort Beschäftigten relevant sei. Dies kann nicht so einfach mit einem Satz beantwortet werden, da das Masernschutzgesetz Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nimmt und dort die Einrichtungen, welche hier unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind, explizit aufgeführt sind. Für alle dort Beschäftigten Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren sind, gilt verpflichtend die Impflicht für Masern. Dies haben Sie als Arbeitgeber sicherzustellen , andernfalls drohen Bußgelder bis 2.500 Euro bei Verstößen. Lesen Sie hier, ob auch Kantinen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Gastronomie, etc. als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes einzustufen sind und was dies dann für Sie für Auswirkungen hätte…