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Hygieneampel – Kehrtwende mit Vollgas?
Wie geht es nach der Regierungsbildung in Nordrhein-Westfalen jetzt weiter?
Derzeit ist nach der Wahl in Nordrhein-Westfalen in allen Medien zu lesen, dass die neue „schwarz-gelbe“ Regierung aus CDU und FDP die von der alten Landesregierung mit Inkraftreten am 22.03.2017 im Lebensmittelbereich installierte Hygieneampel wieder abschaffen will. Von den entsprechenden Berufsverbänden (Hotel- und Gaststättenverband, den Berufsverbänden der Metzger und Bäcker/Konditoren) wird dies lauthals unterstützt.
Doch ist dies so einfach wieder rückgängig zu machen?
Nach meiner persönlichen Einschätzung war die Hygieneampel eine gute Möglichkeit, für entsprechend engagierte und gut aufgestellte Unternehmer im Lebensmittelbereich sich gegenüber ihren Wettbewerbern auszuzeichnen und abzuheben.
Weniger an der Umsetzung der lebensmittelrechtlichen Belange interessierte Lebensmittelunternehmer kommen durch die eingeführte Hygieneampel unter Druck, sich hier zu verbessern.
Im Sinne eines vernünftigen Wettbewerbs hätte dies zu einer guten Transparenz über die Hygiene in Gastronomie, Hotellerie, Bäckerei und Metzgerei geführt. Auch im Sinne von uns Verbrauchern und Konsumenten der dort produzierten Lebensmittel.
Es gibt mittlerweile mehrere Studien dazu, dass der Verbraucher ein sehr großes Interesse an der Mitteilung zur Hygiene beim Bäcker, Metzger oder Gastronom seines „Vertrauens“ hat.
Ich denke, dies ist auch der jetzigen Landesregierung nicht verborgen geblieben. Zumal das Nachbarland Niedersachsen nach dem Vorbild von Nordrhein-Westfalen gerade ein Pilotprojekt in den Städten Hannover und Braunschweig und im Landkreis Celle mit der Einführung einer Hygieneampel gestartet hat.
Problembereich beim rückgängig machen der Hygieneampel:
Seit dem 22.03.2017 ist das neue Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) nun in Kraft. Seit dieser Zeit kontrollieren täglich ca. 400 Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen Lebensmittelbetriebe – das Ergebnis – es gibt eine amtliche Hygieneampel. Das heißt im Klartext, jeden Tag bei nur 1-2 Kontrollen je Lebensmittelkontrolleur 600-800 neue Hygieneampeln die amtlich vergeben und auch an die Betriebe versendet werden.
Ich gehe nicht davon aus, dass die Abschaffung des Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetzes das absolute Top-Thema der neuen Landesregierung sein wird, weshalb hier, wenn es überhaupt rückgängig gemacht wird, noch einige Zeit ins Land gehen wird.
Und es gibt weiterhin täglich 600-800 Hygieneampeln.
Was machen Betriebe, die eine gute Hygieneampel vom Amt erhalten – sie hängen sie natürlich aus. Dies sieht das derzeitige Gesetz extra so vor.
Es gibt eine 3-jährige Übergangszeit, in der die Hygieneampel freiwillig ausgehängt werden darf, ab März 2020 wäre sie verpflichtend auszuhängen.
Ich glaube nicht ernsthaft daran, dass auch nur ein Gastronom, Bäcker oder Metzger diese Hygieneampel, welche ein tolles Marketinginstrument ist, wieder von seiner Eingangstür nimmt.
Ein behördliches Einziehen bereits verteilter Hygieneampeln ist aus meiner Sicht rechtlich nicht möglich, da der derzeitige Besitzer zum Zeitpunkt der Übergabe der amtlichen Hygieneampel einen Rechtsanspruch darauf hatte.
Meine Kunden haben alle sehr gute Hygieneampeln erhalten, teilweise mit 9-12 Minuspunkten und in den Unterkategorien 3 Mal sehr gut. Diese hängen alle an der Eingangstüre der jeweiligen Lebensmittelbetriebe.
Was noch hinzukommt, es haben nicht nur Betriebe, die aktuell nach dem 22.03.2017, also nach Inkrafttreten des Gesetzes, kontrolliert wurden eine Hygieneampel erhalten, sondern alle Betriebe konnten aufgrund der letzten Betriebskontrolle, auch wenn diese in 2015 oder 2016 war, eine Hygieneampel beim Amt anfordern. Dies habe ich zum Beispiel all unseren Kunden empfohlen, damit sie wissen, wie sie von der Behörde eingestuft werden.
Hygieneampel / Kontrollbarometer: Was ist nun zu tun?
Ich würde jedem Lebensmittelunternehmer raten, noch schnell eine Hygieneampel aufgrund seiner letzten amtlichen Kontrolle (insbesondere, wenn diese vor dem 22.03.2017 war) anzufordern, damit er eine Hygieneampel erhält.
Weiterhin empfehle ich bei einem guten Ergebnis diese dann auch werbewirksam auszuhängen.
Massive Wettbewerbsverzerrung:
Solle nun zukünftig an einer Tür zu einer Gastronomie in Nordrhein-Westfalen eine Hygieneampel hängen, an einer anderen Tür nicht, so führt dies aus meiner Sicht zu massiven Wettbewerbsvorteilen für diejenigen die eine positive Hygieneampel aushängen haben.
Ich bin mal gespannt, wann unsere Politiker aufwachen und diese Probleme erkennen. Und ich bin mir sicher, dass dann auch die Verbände wieder aufschreien werden, doch dann wird es vielleicht zu spät sein.
Hygieneampel: Fazit
Fordern Sie noch heute ihre Hygieneampel bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde an - und sollte diese positiv sein, so hängen sie diese aus.
Den Politkern und auch den Interessenverbänden würde ich anraten, wenn es ihnen wirklich um das Wohl ihrer Klientel geht, sich um das leidige Thema der Kontrollgebühren zu kümmern. Dies wäre eine echte Erleichterung für die Branche, denn nur in Niedersachsen und in Nordrhein-Westfalen werden momentan für die Erstkontrolle Kontrollgebühren erhoben.
Hier geht es aber um klare Einnahmen für die Kassen der Kommunen, weshalb ich mir nicht vorstellen kann, dass die neue Landesregierung, die zum „unternehmerfreundlichsten Bundesland“ werden will, diese Gebühren wieder abschafft – was sie ja eigentlich, unter diesem Motto antretend, machen müsste. Von den Interessenverbänden habe ich hierzu auch nicht wirklich viel gehört.
Der Gelackmeierte wird der Lebensmittelunternehmer sein, der weiterhin Kontrollgebühren bezahlen muss und vielleicht noch mitansehen muss, wie sein Nachbar und Wettbewerber eine tolle grüne Hygieneampel an der Tür hängen hat und er nie mehr eine bekommen kann.
Rainer Nuss
Präsident im Landesverband der Lebensmittelkontrolleure Baden-Württemberg e.V
Experte für den Bereich HACCP & Hygieneschulung
www.hygiene-seminare.com
Hygieneampel & Co
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