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Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieDie Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…

Internet-Pranger – jetzt hat es erste prominente Opfer erwischt – Sterneköchin und Wies’n-Wirt jetzt mit Hygiene-Verstößen im Internet angeprangert!!

internetpranger-hygieneampel-ergebnisse-von-lebensmittelkontrollen-stehen-onlineErste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!). Lesen Sie hier, welche ersten prominenten Opfer es erwischt hat, darunter eine Sterne-Köchin aus Thüringen und einen Wies’n-Wirt aus München…

 

Internetpranger und Hygieneampel – Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen ab April 2019 im Internet für jeden einsehbar - Hygieneschulung

internetpranger-hygieneampel-ergebnisse-von-lebensmittelkontrollen-ab-april-2019-im-internet-fuer-jeden-einsehbar-hygieneschulungIn einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.03.2018 wurde entscheiden, dass Internet-Veröffentlichungen zu Hygieneverstößen durch die Behörden im Internet veröffentlicht werden dürfen. Dies ist ein Grundsatzurteil des höchsten deutschen Gerichtes und muss nun ab April 2019 vollzogen werden. Hierzu wird gerade das Lebensmittel- und Futtermittelgesetz angepasst. Somit sind alle Kontrollergebnisse für Ihre Gäste und vor allem auch für die Presse im Internet einsehbar. Der bisher stark kritisierte "Internetpranger" ist somit ab April 2019 ein gravierender Einschnitt für alle Lebensmittelbetriebe. Eine Veröffentlichung im Internet wird weitreichende negative Folgen, bis hin zu einer möglichen Betriebsschließung haben. Erste Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und das Saarland veröffentlichen die Verstöße bereits jetzt. Lesen Sie hier weiter...

Erste Bundesländer kündigen die sofortige Umsetzung des Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von Lebensmittelunternehmen an - Hygieneschulung

Internet-Prangers bei Hygiene-Verstößen von LebensmittelunternehmenNach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 21. März 2018 (1 BvF 1/13) in Bezug auf § 40 Abs. 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) wurde die Bundesregierung beauftragt, bis zum 30.04.2019 eine Umsetzung der Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet vorzunehmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet finden Sie hier.

Das Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate - Hygieneschulung

Gesetzesentwurf InternetprangerDas Bundeskabinett hat am 01.08.2018 einen Gesetzentwurf zum Hygiene-Pranger verabschiedet – die Löschfrist für Einträge zu Hygiene-Verstößen im Internet beträgt nun 6 Monate. Mit Inkraftreten der Änderungen im April 2019 werden wieder alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet veröffentlicht. Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben. Lesen Sie hier alle Details dazu...

Ab April 2019 gibt es wieder Internet-Veröffentlichungen bei Hygiene-Verstößen für Gastronomen - Neuer Anlauf zum Internet-Pranger - Hygieneschulung

Gesetzesentwurf zum Internetpranger trifft Gastronomie hartDas aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (Az: 1 BvF 1/13) trifft die Gastronomie sehr hart – in seinem Urteil hat das Gericht entschieden, dass Internet-Veröffentlichungen der Behörden zu Hygiene-Verstößen (der sogenannte Internet-Pranger) zulässig sind. Das heißt für die Gastronomie, alle zukünftigen amtlichen Lebensmittel-Kontrollen haben massive Auswirkungen – da der Kunde über Internet-Einträge sofort alle Mängel in ihrem Betrieb erkennen kann. Was bedeutet dies nun für Sie genau? Wie kann man sich evtl. darauf vorbereiten? Lesen Sie hier weiter …

 

Transparente Lebensmittelkontrolle - Die Risikobewertung – ein effizientes Instrument der Lebensmittelkontrolle - Hygieneschulung

Risikobewertung von GroßküchenGroßküchen versorgen täglich Tausende von Menschen mit Essen. Zu ihren Kunden gehören neben Firmenmitarbeitern, Studenten oder anderen Konsumenten, die mittags ihre Speisen in Kantinen oder Mensen einnehmen, auch Risikogruppen wie Kranke, alte Menschen oder Kinder, die in Krankenhäusern, Kindergärten, Altenheimen oder zu Hause versorgt werden. Unter die Kategorie Großküchen fallen Einrichtungen, die täglich ca. 200 Essen oder mehr herstellen und diese entweder vor Ort abgeben oder an andere Ausgabestellen liefern. Wie sieht die Risikobewertung aus?

Weitere Hygiene-Smiley Auszeichnung für ein vorbildliches Hygiene-Management der Unternehmensgruppe Drubba im Hochschwarzwald

v.l.n.r. Herr Straeuli, Küchenchef Herr Weigel, Frau Hirsch Das Team freut sich über die Hygiene-Smiley Auszeichnung für besonders vorbildliches HACCP.HACCP und Hygiene in einem Top-Zustand. So bewertet das Hygiene-Netzwerk einen weiteren Betrieb der Drubba GmbH aufgrund der durchgeführten Hygienechecks und übergibt die Hygieneauszeichnung für besonders gute Betriebe. „Hygiene ist für mich die selbstverständlichste tägliche Herausforderung…“, so Thomas Drubba (Geschäftsführer). Wie Sie Ihren Betrieb sicher und zukunftsfähig in diesem Bereich aufstellen, lesen Sie hier…

Abschaffung der Hygieneampel – Landesregierung NRW macht Rückzieher

Ergebnis einer Kontrolle zur Hygieneampel BewertungDie neue Landesregierung in NRW hinterfragt, ob man die von der alten Landesregierung beschlossene und im Kontroll-Ergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG)  am 22.03.2017 in Kraft getretene Transparentmachung von Kontrollergebnissen (Hygieneampel), wie vor der Wahl lauthals verkündet, wieder ganz abschaffen wird. Hier wird über ein Ersatzmodell und einer Fortführung in abgewandelter Form nachgedacht....

Hygieneampel – nicht alle freuen sich über die geplante Abschaffung!

Die Abschaffung der Hygieneampel - soll das wirklich funktionieren?Metzgermeister Weber hat eine „grüne“ Hygieneampel, die er einrahmen und in seinem Geschäft aushängen will. Sein Wettbewerber, in direkter Nachbarschaft, wird bei einer Abschaffung der Hygieneampel / Kontrollbarometer vielleicht nie eine bekommen können, obwohl er genauso hygienisch arbeitet wie Metzger Weber. Fazit: Weber hat einen absoluten Wettbewerbsvorteil, welcher zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung führt. Kann das wirklich so umgesetzt werden?

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