Werden Lebensmittel in/auf Speisen- und Getränkekarten oder –aushängen bzw. – tafeln, etc. angeboten, ist die erforderliche Kennzeichnung sowie ggf. Kenntlichmachung deutlich lesbar und nachvollziehbar für die Verbraucher den jeweiligen Lebensmitteln zuzuordnen.
Neben der allgemeinen Information über das angebotene Lebensmittel in der Speisen- und Getränkekarte, kann die Kennzeichnung und Kenntlichmachung der Lebensmittel auch dazu dienen, den Verbrauchern, die auf bestimmte Lebensmittel allergisch reagieren, frühzeitig die Möglichkeit zu geben, sich für ein ihnen verträgliches Lebensmittel zu entscheiden. Daher sind in den Speisen - und Getränkekarten folgende Angaben gesetzlich vorgeschrieben:
• Verkehrsbezeichnung (einschl. Qualitätsmerkmale)
• Preise und ggf. die Mengenangabe (bei Getränken)
• Zusatzstoffe
• Allergene
• ggf. zusätzliche Kennzeichnung (z.B. Verwendung von gentechnisch veränderten LM). Lesen Sie hier weiter, wie Sie eine korrekte Speise- und Getränkekarte erstellen…