Für wen sind Untersuchungen auf Legionellen verpflichtend? - Hygieneschulung

Wann sind Untersuchungen auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen erforderlich?Eine Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen ist dann erforderlich, wenn alle nachfolgenden Punkte erfüllt sind:
1.    Vorhandensein einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (= Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwasser-Erwärmers und Entnahmestelle)
2.    Das Trinkwasser wird durch eine gewerbliche (z. B. Mehrfamilienhäuser, Hotels, Vermietung von Wohnungen) oder öffentliche Tätigkeit (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Pflegeheime) abgeben
3.    Vernebelung des Trinkwassers

In diesen Fällen ist eine systematische Untersuchung durchzuführen. Die Untersuchungspflicht liegt immer beim Unternehmer und sonstigen Inhaber der Wasserversorgungsanlage – dies kann auch eine Eigentümergemeinschaft in einem Mehrfamilienhaus sein.

Welche Bedeutung haben Legionellen in Trinkwasser?
Allgemeines und Herkunft
Legionellen sind weltweit verbreitet. Natürlicherweise kommen sie z. B. in geringer Menge in Oberflächengewässern und im Grundwasser vor.
Vor allem in künstlichen Wassersystemen (z. B. Wasserleitungen in Gebäuden) finden die Erreger bei entsprechenden Temperaturen gute Wachstumsbedingungen. Die Vermehrung von Legionellen erfolgt vor allem in Ablagerungen und Belägen des Rohrsystems (Biofilme). Das Vorkommen von Legionellen in künstlichen Wassersystemen wird vorwiegend durch die Wassertemperatur und die Standzeit des Wassers beeinflusst. Insbesondere schlecht konzipierte und nicht ausreichend gewartete Wassersysteme sind von Legionellen-Befall regelmäßig betroffen.
Bedeutung
Legionellen verursachen beim Menschen unterschiedliche Krankheitsbilder wie z. B. grippeartige Beschwerden oder schwere Lungenentzündungen bis hin zur Todesfolge.
Legionellosen werden insbesondere durch das Einatmen von zerstäubtem oder vernebeltem Wasser ausgelöst. Die Erreger werden über die Wassertropfen in der Luft verbreitet und können somit eingeatmet werden. Die Ansteckung erfolgt zumeist durch Duschen, Whirlpools, Luftbefeuchter, Wasserhähne oder Klimaanlagen. Eine Ansteckung von Mensch zu Mensch ist nicht möglich.
Gesetzliche Vorschriften für Trinkwasser
Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) schreibt eine regelmäßige Untersuchung auf Legionellen vor. Betroffen sind hiervon Unternehmer und Inhaber von Trinkwasser-Installationen mit Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, wenn das Wasser gewerblich oder / und öffentlich abgegeben wird und es zusätzlich zu einer Vernebelung des Wassers kommt.
Bei einer Großanlage handelt es sich dabei um einen Speicher-Trinkwasser-Erwärmer oder um einen zentralen Durchfluss-Trinkwasser-Erwärmer mit einem Inhalt von mehr als 400 Litern oder einem Inhalt von mehr als drei Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Abgang des Trinkwasser-Erwärmers und der Entnahmestelle.
Die öffentliche Abgabe betrifft beispielsweise Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Hotels und Pflegeheime. Diese Einrichtungen sind verpflichtet einmal jährlich auf Legionellen zu untersuchen. Ebenso sind Besitzer/Vermieter von Mehrfamilienhäusern, Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen betroffen. Für diese beträgt das geforderte Untersuchungsintervall drei Jahre.
In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein Technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Wird dieser Wert überschritten muss dies an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden.
Wenn in einem Unternehmen keine gesetzliche Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht, empfiehlt sich dennoch eine Prüfung im Rahmen der Sorgfaltspflicht, sofern Duschen vorhanden sind oder anderweitig ein Kontakt mit zerstäubtem oder vernebeltem Wasser auftritt.
Wichtige Ursachen für überhöhte Keimzahlen
•    Unregelmäßige Nutzung von Wasserleitungen
•    Totstränge im Leitungssystem
•    Unzureichende Regler-Temperatur am Trinkwasser-Erwärmer
•    Unzureichende Wassertemperaturen im Leitungssystem
Wachstumsbedingungen
Die optimale Wachstumstemperatur für Legionellen liegt bei 25 - 45 °C.
Bei welchen Temperaturen sterben diese Mikroorganismen ab?
Bei Wassertemperaturen über 55 °C wird das Legionellen-Wachstum gehemmt. Oberhalb von 60 °C werden Legionellen in der Regel abgetötet.
Um sich vor Legionellen-Befall zu schützen sollte das Wasser den Warmwasserspeicher mit mindestens 60 °C verlassen und mit mindestens 55 °C wieder in den Speicher eintreten. Der maximale Temperaturabfall im Leitungssystem darf nicht mehr als fünf Grad betragen. Wasser sollte zudem nicht länger als 72 h in den Leitungen stagnieren.
Wichtig ist deshalb, die Wasserleitungen immer wieder zu spülen und bei Leitungen, die selten benutzt werden, mindestens 1 Mal die Woche für 5 Minuten heißes Wasser laufen zu lassen.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
 

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Internet-Pranger

Derzeit verursachen 2 Plattformen in Kreisen der Gastronomie / Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und jedem anderen Lebensmittelunternehmen großes Aufsehen. Zum einen handelt es sich hierbei um die staatliche Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, zum anderen um die Plattform der Nichtregierungsorganisation Foodwatch mit dem Namen „TopfSecret“.

Was ist hierbei der Unterschied und wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie hiervon betroffen sind?

Zunächst werden wir Ihnen den Unterschied der beiden Plattformen erklären und Ihnen Hinweise geben,

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