Trifft die Allergenkennzeichnung auch für Vereine und Feste zu?
Vereine, private Feste, Veranstaltungen...und das Theme Allergenkennzeichnung / LMIV. Laut der Durchführungs-Verordnung zur Lebensmittel-Informations-Verordnung (LMIV) sind Vereine und deren Feste nicht von der Allergenkennzeichnung betroffen. Wo es Regeln gibt, findet man auch wieder Ausnahmen...auch beim Thema Kennzeichnung von Lebensmitteln im Bereich Allergene.