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Allergen-Kennzeichnung – Aktueller Sachstand:
Die VorlLMIEV (vorläufige Lebensmittelinformations-Ergänzungs-Verordnung) wurde am 28.11.2014 im Bundesrat beschlossen. Sie muss nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
Stand heute, 10.12.2014, wurde sie bisher noch nicht verkündet. Die letzte Verkündung im Bundesgesetzblatt war am 08.12.2014 – mit Verkündungen vom 02.12.2014. Die Verordnung zur Allergen-Kennzeichnung müsste somit spätestens am Freitag, 12.12.2014, verkündet werden, damit sie am 13.12.2014 in Kraft treten kann.
Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen
Nach Artikel 82 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet.
Wir werden Sie unterrichten, sobald hier eine Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgt ist.
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