Trinkwasseranschluss bei ortsfest betriebenem Imbissstand
Die Zufuhr von Trinkwasser muss in einem Imbissbetrieb nicht zwingend über das Versorgungsnetzwerk erfolgen, sondern kann auch in anderer Form, etwa über gekaufte Kanister, vorrätig gehalten und zur Reinigung etwa von Arbeitsgeräten zugeführt werden, so das Urteil des Verwaltungsgericht (VG) Osnabrück vom 16. Mai 2012.