Backwaren durch Wespenfraß im Genusswert gemindert
Bei Kontrollen auf einem Wochenmarkt in Norddeutschland wurden Wespen auf dem Kuchen und von Wespen angefressene Amerikaner im Tresen eines Bäckereiverkaufswagens festgestellt. Gegen den Inhaber wurde eine Geldbuße in Höhe von 300 € wegen des Inverkehrbringens von im Genusswert geminderten Lebensmittel ohne Kenntlichmachung der Genusswertminderung verhängt.