Dokumentationspflichten rund um die Kassenführung
Bereits seit dem 1. Januar 2015 gelten für Unternehmer verschärfte Dokumentationspflichten für eine ordnungsgemäße Kassenführung. Ungenauigkeiten oder Unkorrektheiten im Umgang mit Papierbelegen werden durch die Finanzverwaltung nicht mehr hingenommen. Grund hierfür ist die Einführung der neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD).