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Kassenmanipulation - Das Software-Haus als Steuerhinterzieher
Moderne computergesteuerte Registrierkassen erleichtern nicht nur in Hotellerie und Gastronomie das verantwortungsvolle Führen eines Unternehmens. Auf Knopfdruck stehen sämtliche Daten bereit und versetzen den Unternehmer jederzeit und von jedem Ort aus in die Lage, aktuell über seine Umsatzzahlen informiert zu sein. Doch auch diese Systeme sind nicht unfehlbar. Gefahr der Manipulation droht durch Viren und Trojaner und manchmal auch durch den Unternehmer selbst, der durch Angebote ominöser Anbieter von Manipulationssoftware auf die Idee kommt, seine Einnahmen teilweise am Fiskus vorbei zu schleusen.
Für den Hotelier und Gastronom, der sich dem hingibt, steht zweifelsfrei fest: Kassenmanipulation ist Steuerhinterziehung und wird mit Geldstrafen oder sogar Gefängnis bestraft. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz geht es daneben aber auch dem Software-Haus an den Kragen! Wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung haftete ein Software-Anbieter daher für die hinterzogenen Steuern des eigentlichen Steuerhinterziehers. Im entschiedenen Fall mehr als 1,6 Millionen EUR.
Der Fall: Der Inhaber eines Eiscafés erwarb eine Computerkasse und mit ihr die Software zur Manipulation der Kassendaten mit Hinweis des Softwareherstellers, dass diese absolut sicher sei und vom Finanzamt nicht erkannt wird. Der Geschäftsführer des Softwarehauses beriet den Gastronom dabei persönlich. Die eigentliche Steuerhinterziehung wurde später dadurch aufgedeckt, dass die Ermittler nach anfänglichem Manipulationsverdacht und intensiver Durchsuchung fündig wurden und auf einem USB-Stick ein passwortgeschütztes Manipulationsprogramm entdeckten. Dabei handelte es sich um ein als Spiel getarntes Programmmodul zur nachträglichen Minderung der im Kassensystem erfassten Umsätze durch das der Anwender die Möglichkeit erhielt, die Kasseneinnahmen prozentual zu kürzen. Dabei wurden täglich mehrere Buchungen storniert, bis das erwünschte Ergebnis, nämlich ein um einen vorgegebenen Prozentsatz gekürzter Umsatz, erreicht wurde. Die entsprechenden Berichte wie Kassenberichte, Finanzberichte etc. mit den gekürzten Einnahmen konnten anschließend im Kassensystem ausgedruckt werden.
Im Zuge des Verfahrens musste der Inhaber des Eiscafés die Manipulationen schließlich zugeben und wurde zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die hinterzogenen Steuern konnte er aber nicht zahlen. Nachdem dem Urteil gegen den Inhaber, wurde auch gegen den Geschäftsführer der Softwarefirma ein Verfahren wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung eingeleitet. Zusätzlich erließ das Finanzamt gegen ihn auch einen Haftungsbescheid für die offenen Steuerrückstände des Eiscafé-Betreibers.
Hinweis: Kassenmanipulation ist gefährlich, zumal dem Fiskus mittlerweile die existierenden Manipulationsmöglichkeiten längst bekannt, wenn nicht sogar vertraut sind.
Wichtig ist, dass eine Kasse nur dann den neuen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) entspricht, wenn jede Änderung an den Daten dokumentiert bzw. protokolliert wird. Registrierkassen, die diese Voraussetzungen und die Archivierung der Daten für 10 Jahren nicht erfüllen, sind umgehend aufzurüsten. Ist ein vorhandenes Kassensystem nicht aufrüstbar, darf dieses nur noch bis zum 31. Dezember 2016 genutzt werden. Danach muss ein neues Kassensystem eingesetzt werden, das die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt.
Michael Spilker, ETL ADHOGA-Verbund aus Werther, spezialisiert auf die Beratung von Hotels und Gaststätten
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