Kontrollgebühren für Regelkontrollen – Weihnachtsgeschenke aus Niedersachsen
Erstmals erhebt ein Bundesland Gebühren für Regelkontrollen der Lebensmittelüberwachung.
Ab dem 03.12.2014 kostet in Niedersachsen nun jede Lebensmittelkontrolle Geld. Die Einnahmen aus den Kontroll-Gebühren müssen kostendeckend sein.
Damit ist nun die Katze aus dem Sack. Seit ca. 6 Monaten sind Gerüchte im Umlauf, nach denen Niedersachsen für seine Lebensmittelkontrollen Gebühren erheben will. Nordrhein-Westfalen steht kurz davor, eine ähnliche Verordnung zu erlassen.
Auch die EU-Kommission will durch Änderung der EU-Kontrollverordnung 882/2004 zukünftig Gebühren in ganz Europa für Lebensmittelkontrollen erheben. Die Novellierung der VO (EG) 882/2004 steht kurz bevor.
Ganz wichtig ist es nun, dass sich die Gewerbetreibenden mit der Risikobeurteilung ihres Betriebes auseinandersetzen. Denn durch eine gute Risikobeurteilung und längere Kontrollzyklen sparen Sie nun bares Geld.
Was bedeutet dies nun konkret für ihren Betrieb? Lesen Sie hier weiter …