Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV)

Keine Allergenkennzeichnung für Vereinsfeste:

Die EU-Kommission hat jetzt klargestellt, dass die Regeln zur Allergenkennzeichnung beim Verkauf offener Lebensmittel nur für Unternehmen gelten. Grundanforderungen der Lebensmittelhygiene sind jedoch von allen einzuhalten, die mit Lebensmitteln umgehen. Aktuelles dazu finden Sie hier...

Tiefgreifende Veränderungen: Allergenkennzeichnung und Information über Lebensmittel

Allergen-Kennzeichnung-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Alle Infos beim Hygiene-Netzwerk.Was bringt die beschlossene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), welche am 25. Oktober 2011 als Verordnung EU Nr. 1169/2011 beschlossen wurde und nun ab dem 13. Dezember 2014 verbindlich in allen Mitgliedsstaaten der EU gilt? Was ist neu - welche Vorteile bringt sie für den Verbraucher ? Welche Anstrengungen müssen seitens der Gastronomie und lebensmittelverarbeitenden Unternehmen erbracht werden? Was sind die Anforderungen? Alle aktuellen Infos zum Thema Allergen-Kennzeichnung finden Sie hier.

Wichtige Infos zur Allergen-Kennzeichnung: Allergen-Kennzeichnung in Deutschland für lose Ware endlich geregelt.

Allergen-Symbole zum aufkleben - professionelle AllergenkennzeichnungBereiten Sie sich jetzt vor! Es gibt aktuelle Infos zum Thema Allergen-Kennzeichnung. Die Gastronomie und alle lebensmittelverarbeitenden Unternehmen sollten sich jetzt dringend auf das Thema Allergene vorbereiten.
Das Hygiene-Netzwerk hält Sie zu diesem Thema auf dem aktuellen Stand.
Hier die wichtigsten und aktuellsten Infos, Merkblätter und Mitteilungen der Bundesregierung zum Thema Allergen-Kennzeichnung.

Kennzeichnung allergener Stoffe bei loser Ware – Neuer Entwurf für Durchführungsvorschriften zur LMIV

Allergene und Kennzeichnung - die Allergen-Fibel berät Sie und Ihre GästeEs gibt eine ganz aktuelle Info zur Umsetzung der Allergen-Kennzeichnung. Das zuständige Bundesministerium hat am 13.11.2014 einen 2. Entwurf zur Durchführung der Lebensmittel-Informations-Verordnung  (LMIV) veröffentlicht.  Hierin sind wesentliche Veränderungen zum 1. Entwurf vom Juni zu finden. Informationen und die Einschätzung zu dieser Veränderungen finden Sie in diesem Beitrag.
Gerade jetzt, da der neue Entwurf eine wesentliche Erweiterung in Hinsicht auf die mündliche Angabe durch "hinreichend informierte Mitarbeiter" zulässt, sollten Sie die Möglichkeit, welche ihnen die speziell hierfür entwickelte Allergen-Fibel ermöglicht, nutzen. Weitere Information sowie den aktuellen Entwurf der Durchführungsverordnung finden Sie im Hauptartikel.

 

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