Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieNeue Verbraucherplattform "Topf Secret" der  Nichtregierungs-Organisationen „FragDenStaat“ und „foodwatch“:
Die Verbraucherorganisation foodwatch >>> und die Transparenz-Initiative FragDenStaat >>> wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist.

Über das oben genannte Mitmach-Portal sollen Verbraucherinnen und Verbraucher animiert werden, entsprechende Auskunftsbegehren an die zuständigen Behörden über FragDenStaat geltend zu machen und sich dabei auf das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) beziehungsweise das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zu stützen.
 
So sieht das neue Portal aus.
Die Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen.

Somit kann sich nun jeder Bürger oder auch Wettbewerber über jeden lebensmittelbetrieb in Deutschland erkundigen und sogar bei Beanstandungen die Kontrollberichte anfordern >>>.

Dies kommt Stand heute noch zu den derzeitigen Veröffentlichungen der Länder bzw. der Kommunen zu Beanstandungen bei Betriebskontrollen hinsichtlich von Hygienemängeln – dem sogenannten INTERNET-PRANGER – verankert in § 40 Abs. 1 a Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).
Hier ist vorgesehen, dass ab sofort alle Hygiene-Verstöße, die ausschließlich auf einem „zu erwartenden“ Bußgeld von 350,00 € beruhen 6 Monate lang im Internet auf den Portalen der Länder bzw. der Kommunen veröffentlicht werden.

Siehe hierzu das nachfolgende Beispiel zur derzeitigen Veröffentlichung in Nordrhein-Westfalen:
Lebensmitteltransparenz

Siehe hierzu das nachfolgende Beispiel zur derzeitigen Veröffentlichung in Baden-Württemberg (Muster):
Kontrollergebnisse Baden Württemberg

Alles Wissenswerte zum Thema Internet-Pranger finden Sie hier:
Internet-Pranger – jetzt hat es erste prominente Opfer erwischt – Sterneköchin und Wies’n-Wirt jetzt mit Hygiene-Verstößen im Internet angeprangert!! >>>

Fazit zum Internetpranger:
Erste Bundesländer haben damit begonnen, alle Hygiene-Verstöße, bei denen ein Bußgeld über 350 Euro zu erwarten ist, im Internet zu veröffentlichen. Diese Einträge (selbst wenn am nächsten Tag alle Mängel beseitigt sind, bleiben 6 Monate online!!).
Dies kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben.
Bereiten Sie sich deshalb schon heute darauf vor und lassen Sie sich von uns beraten oder einen Hygienecheck in ihrem Betrieb durchführen, um den Ist / Soll-Zustand zu analysieren.

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Hygieneschulung: Kombischulung Hygiene & Infektionsschutzgesetz

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