Hygieneampel und die Gründe für das Gesetzesvorhaben

Aktuelles zur Hygieneampel und die kommenden AnforderungenMit dem vorliegenden Gesetz soll das von der Verbraucherschutzministerkonferenz erarbeitete Modell zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung im Landesrecht in Nordrhein-Westfalen eingeführt werden.
Die verbindliche Einführung eines Systems zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Transparenzsystem) >>> soll für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit schaffen, sich über die leicht verständlich dargestellten Ergebnisse amtlicher Kontrollen unmittelbar an einer Betriebsstätte vor dem Betreten oder im Vorfeld über das Internet in einfacher Art und Weise („barrierefrei“) zu informieren.

Ein solches Transparenzsystem stärkt das Leitbild des mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentscheidungen auf der Basis von relevanten Informationen trifft.

Zudem soll das Transparenzsystem den einzelnen Lebensmittelunternehmer noch stärker und kontinuierlicher als bisher dazu motivieren und veranlassen, seinen Betrieb im Einklang mit den lebensmittel- und hygienerechtlichen Vorschriften zu betreiben.
Auch führt eine Information über die Ergebnisse amtlicher Betriebskontrollen zu mehr Transparenz über das staatliche Handeln im Bereich der Lebensmittelüberwachung, wie sie von Artikel 7 Absatz 1 VO (EG) 882/2004 (EU Kontrollverordnung) gefordert wird und stärkt das Vertrauen der Verbraucherschaft in die Tätigkeit der amtlichen Lebensmittelkontrolle.
Letztlich antizipiert das Transparenzsystem eine Entwicklung auf europäischer Ebene.
Nach dem aktuellen Entwurf zur Revision der EU Kontrollverordnung werden die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten künftig ermächtigt sein, unter bestimmten Bedingungen Angaben über die Einstufung von Lebensmittelunternehmen aufgrund der Ergebnisse der amtlichen Kontrollen zu veröffentlichen oder der Öffentlichkeit auf anderem Weg zugänglich zu machen.
Das System zur Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung knüpft an die bereits bestehenden und praktizierten staatlichen Kontrollaktivitäten im Bereich der Lebensmittelüberwachung an und ergänzt und unterstützt diese. Durch die Bewertung, Darstellung in verständlicher Form und Transparentmachung der Kontrollergebnisse soll auch eine Verstärkung der Schutzwirkung der amtlichen Kontrolle erreicht werden.

Hygieneampel – Inhalt und Ziel des Transparenz-Gesetzes:

Der Gesetzentwurf führt ein landesweit einheitliches System für die Bewertung, Darstellung und Transparentmachung von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (Transparenzsystem) oder auch Hygieneampel genannt, ein.
In das Transparenzsystem werden alle Lebensmittelbetriebe einbezogen, die nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 bei der zuständigen Behörde zu registrieren sind und auf die § 6 Absatz 1 Nr. 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV Rüb) anwendbar ist. Die Primärproduktion wird nicht einbezogen.
Die Grundlage für das Transparenzsystem (Hygieneampel) ist ein einheitliches Beurteilungssystem für die Ermittlung und Bewertung des Kontrollergebnisses mit einheitlichen Beurteilungs- und Bewertungsmaßstäben.
Die Elemente des Beurteilungssystems sowie eine leicht verständliche Form der Darstellung des Kontrollergebnisses, die als Kontrollbarometer oder Hygieneampel bezeichnet wird, werden geregelt.
Zudem wird die rechtliche Grundlage für eine Transparentmachung der Ergebnisse amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung geschaffen. Nach Ablauf einer 36 Monate dauernden, für die Lebensmittelunternehmer freiwilligen Einführungsphase sind danach die Lebensmittelunternehmer verpflichtet, das Kontrollbarometer / Hygieneampel an gut sichtbarer Stelle zugänglich zu machen.

Das dem Transparenzsystem zu Grunde liegende Beurteilungssystem für amtliche Betriebskontrollen knüpft an das bereits in Nordrhein-Westfalen praktizierte Verfahren der amtlichen Lebensmittelüberwachung an.

Seit 2007 führen die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden nach Maßgabe der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmenüberwachung (AVV RÜb) des Bundes amtliche Betriebskontrollen durch. Das Ergebnis der Betriebskontrolle bildet die Grundlage für die zu dokumentierende Risikobeurteilung und Risikoeinstufung eines Lebensmittelbetriebes. Dabei werden unter anderem die Merkmale „Verhalten des Lebensmittelunternehmers“, „Verlässlichkeit der Eigenkontrollen“ und „Hygienemanagement“ nach einheitlichen, in der AVV RÜb beschriebenen Kriterien beurteilt.
Das Transparenzsystem knüpft an die Ergebnisse der bereits jetzt im Rahmen der Risikobeurteilung erfolgenden amtlichen Betriebskontrollen an.
Die Ergebnisse werden im Transparenzsystem auf der Grundlage des von der Verbraucherschutzministerkonferenz entwickelten Modells bewertet und in einer zusammenfassenden graphischen Darstellung in Form der sogenannten Hygieneampel abgebildet. Die im Gesetz als Muster vorgegebene graphische Darstellung ist allgemein leicht verständlich und anschaulich und wird als Kontrollbarometer oder Hygieneampel bezeichnet. Neben dem aktuellen Kontrollergebnis werden nach Ablauf der Einführungsphase zusätzlich die Ergebnisse der letzten drei amtlichen Kontrollen dargestellt.

Das Kontrollbarometer / die Hygieneampel ist durch den Lebensmittelunternehmer in seiner Betriebsstätte und durch die zuständige Behörde im Internet oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen.

Die Verpflichtungen gelten erst nach einer Einführungsphase von 36 Monaten. Innerhalb dieser Einführungsphase ist der Lebensmittelunternehmer zwar nicht verpflichtet aber berechtigt, das Kontrollergebnis in seinem Betrieb zugänglich zu machen.
In der Einführungsphase sollen die Behörden, Wirtschaftsbeteiligten und die Verbraucherschaft Erfahrungen mit dem neuen Transparenzsystem sammeln.
Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft, wird aber zuvor evaluiert, um eine Grundlage für eine Entscheidung über die Fortgeltung zu schaffen. Die Landesregierung berichtet dem Landtag über die Erfahrungen, die Behörden, Lebensmittelunternehmer und die Verbraucherschaft in der Einführungsphase mit dem Transparenzmodell gemacht haben.

In den Anlagen finden Sie:
den Gesetzentwurf  zum Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz – KTG >>>

die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz >>>

den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN >>>

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