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Hygieneampel – nun wird es ernst für die Gastronomie und Lebensmittelbranche
Mehrheitlich beschloss der Landtag in Düsseldorf am 15.02.2017 die Einführung der Hygieneampel mit dem neu verabschiedeten Transparenzgesetz.
Was bedeutet dies nun genau für die Gastronomie und die Lebensmittelbranche?
In einer Übergangsphase von 3 Jahren können die Lebensmittelbetriebe zunächst die Ergebnisse der Hygienekontrollen freiwillig aushängen um der Kundschaft das Ergebnis zu zeigen, danach muss es verbindlich in ganz Nordrhein-Westfalen ausgehängt werden.
Der Kunde hat nun die Möglichkeit, vor Zutritt in eine Gaststätte aufgrund dieser Ergebnisse zu entscheiden, ob er dort mit Genuss essen will.
Dies stellt die ganze Branche vor große Herausforderungen, denn dies ist einmalig in ganz Deutschland.
Es gab bisher nur ein mehrjähriges Testprojekt in den Pilotstädten Duisburg und Bielefeld. Hier hatte sich herausgestellt, dass sich die Hygiene im Zuge der dortigen Hygieneampel bei den Betriebskontrollen verbessert hat.
Mit einem Urteil des OLG Münster wurde die Vergabe dieser Hygieneampel in den Pilotstädten als unzulässig beurteilt.
Im Zuge der Risikobeurteilung der Betriebe erfolgt nun auch die Vergabe der Hygieneampel. Die im Zuge der max. zu vergebenden Punktzahl von 200 enthaltene Hygieneampel mit 73 Punkten ist nichts Neues für die Kontrolle.
Diese Bewertung erfolgt seit nunmehr 2008 für alle Betriebe in Deutschland. Es muss also hier nicht, wie immer wieder behauptet, was Neues erfunden werden und man benötigt hierfür auch nicht mehr Personal, da dies schon die ganze Zeit das Tagesgeschäft des Kontrolleurs war. Mit dem einzigen Unterschied, dass die Ergebnisse bisher nur intern bewertet, aber nicht öffentlich bekannt gemacht wurden.
Die Bewertung erfolgt in einem Schulnotenprinzip für die einzelnen Parameter wie (Dokumentation im Betrieb, Reinigung und Desinfektion, Temperaturmessung…) mit den Noten 1-5.
Darauf aufbauend vergibt der Kontrolleur nach der Kontrolle für die einzelnen Bereiche eine vorgegebene Punktzahl. Maximal kann so ein Betrieb 73 Minuspunkte in der Beurteilung erreichen und wäre damit „Dunkelrot“ in der Hygieneampel-Bewertung.
Optimal wäre ein Ergebnis in Richtung null Punkte.
Fazit zur aktuellen Lage:
Wichtig ist nun, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und sich darauf vorzubereiten und nicht darauf zu warten, bis der Kontrolleur zu nächsten Kontrolle kommt und die Hygieneampel-Bewertung vornimmt.
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