Urteil zur Kennzeichnung: Die Bezeichnung „Formfleisch-Vorderschinken“ wurde als irreführend beurteilt
„Dänischer Formfleisch-Vorderschinken, zerkleinert und gepökelt, ohne Speck und Schwarte, gekocht“ ist eine Bezeichnung, die zur Täuschung des Verbrauchers geeignet ist.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster gab zur Begründung an, dass die Art des Erzeugnisses nicht klar zu erkennen sei.