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Neues Merkblatt zur Belehrung ihrer Mitarbeiter zum Corona-Virus
Mit diesem Merkblatt wollen wir Ihnen insbesondere branchenspezifische Fragestellungen zum neuartigen Corona-Virus (2019-nCoV) beantworten.
Hysterie und Panik sind fehl am Platz, was nun zählt sind sachliche Informationen und Aufklärung.
Derzeit greift das Corona-Virus auch in Deutschland immer mehr um sich, weshalb wir Sie noch einmal hierzu sensibilisieren möchten.
Das Merkblatt finden Sie hier zum Download >>> und unten in Textform...
Im Zuge Ihrer Sorgfaltspflicht sollten Sie dieses Merkblatt an alle Mitarbeiter verteilen und sich gegen Unterschrift abzeichnen lassen, dass die Inhalte verstanden und eingehalten werden.
Wichtige Informationen für die Unternehmer in der Gemeinschafts-Gastronomie zu 2019-nCoV (Coronavirus) und den aktuellen Entwicklungen
(Stand: 27.02.2020)
1. Wie wird das Corona-Virus übertragen?
Die Übertragung auf den Menschen geschieht in der Regel über die Luft als Tröpfcheninfektion, kann aber auch über Händekontakt (zum Beispiel Händeschütteln) geschehen. Auf jeden Fall ist für eine Ansteckung ein enger Kontakt mit einem infizierten Menschen nötig.
2. Wie kann man sich vor einer Ansteckung schützen?
Das Einhalten der Personal- und Händehygiene hat in der Gemeinschafts-Gastronomie insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona-Virus oberste Priorität.
3. Besteht die Gefahr einer Infektion mit 2019-nCoV über importierte Lebensmittel oder Gegenstände?
Eine Infektion über importierte Waren ist sehr unwahrscheinlich, da im Vorfeld eine Kontamination stattgefunden haben und das Virus nach dem weiten Transportweg noch aktiv sein müsste. Ob das neuartige Corona-Virus in flüssigem oder getrocknetem Material mehrere Tage infektionsfähig bleibt, ist unbekannt. Dem Robert Koch-Institut sind keine Infektionen durch importierte Gegenstände oder Lebensmittel bekannt.
4. Wie wahrscheinlich ist die Übertragung von 2019-nCoV durch den Verzehr von Lebensmitteln oder den Kontakt mit Bedarfsgegenständen?
Eine Übertragung des Erregers über Lebensmittel auf den Menschen ist nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand unwahrscheinlich. Für die Möglichkeit einer Infektion des Menschen über den Kontakt mit Produkten, Bedarfsgegenständen oder durch Lebensmittel gibt es, auch beim aktuellen Ausbruch, bisher nach derzeitigem wissenschaftlichem Kenntnisstand keine Belege.
5. Welche Hygienemaßnahmen müssen ab sofort eingehalten werden?
Achten Sie insbesondere auf folgende Maßnahmen:
1. Einhalten der Nies- und Hustenetikette.
Wer husten oder niesen muss, sollte dies in ein Taschentuch tun und dies sofort in einen Abfalleimer mit Deckel entsorgen. Stofftaschentücher sollten anschließend bei mindestens 60°C gewaschen werden. Ist kein Taschentuch griffbereit, dann in den Ärmel husten oder niesen. In beiden Fällen sollte man sich dabei von anderen Menschen wegdrehen und am besten einen Höflichkeitsabstand von einem Meter einhalten.
Händehygiene:
2. Jeder Mitarbeiter hat sich bezüglich der Händehygiene an folgende Vorschriften zu halten:
Waschen und Desinfizieren Sie ihre Hände immer:
• vor Arbeitsaufnahme
• nach Pausen (auch Raucher-Pausen)
• nach dem Toilettengang
• nach dem Mittagessen – vor der Essensausgabe –
• nach der Verarbeitung kritischer Lebensmittel (Eier, Geflügelfleisch, Gemüse…)
3. Vermeiden Sie häufiges „Händeschütteln“
4. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber gemäß Ihrer Belehrung nach § 43 Infektionsschutz-Gesetz mit, wenn Sie grippe-ähnliche Symptome wie Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen, etc. aufweisen.
Wir werden Sie über die aktuellen Entwicklungen selbstverständlich weiterhin auf dem Laufenden halten.