VG Berlin: Warnhinweis bei rohem Kasseler-Kotelett
Wer „Kasseler Stielkotelett“ in den Verkehr bringt, muss nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Berlin vom 13. Juni 2012 darauf hinweisen, dass das Produkt vor dem Verzehr gegart werden muss. Die Klägerin ist eine Berliner Fleischwarenherstellerin, die ein Produkt mit der Bezeichnung „Kasseler Stielkotelett“ vertreibt.