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Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 3

Gemäß § 146 Abs. 1 Satz 2 Abgabenordnung (AO) sind Kasseneinnahmen und Kassenausgaben täglich festzuhalten. Mängel in der Kassenführung können schnell zu einer Schätzung der Einnahmen führen, die wiederum erhebliche Steuernachzahlungen zur Folge haben und einmal in der Welt nur sehr schwer ausgeräumt werden können.

Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler Teil 2

Eine hieb-, stich- und vor allem prüfungsfeste Kassenführung ist nicht so einfach, wie man denkt. Fehlerhafte Kassenaufzeichnungen führen schnell zu Hinzuschätzungen und damit erheblichen Steuernachzahlungen. Drei der häufigsten 10 Fehler, die es zu vermeiden gilt, haben wir Ihnen in der letzten Ausgabe vorgestellt:  

1. Fehlende zeitnahe Führung des Kassenbuchs
2. Kasse wird nur auf dem Papier geführt
3. Eine Kasse kann nie negativ werden

Drei weitere wesentliche Stolperfallen sind:

Stolperfallen in der Kassenführung: Die häufigsten Fehler

ETL Adhoga ist Partner des Hygiene-Netzwerks. Marco Spindler erklärt die 10 Stolperfallen in der KassenführungKassenführung hört sich einfach an, kann aber überaus schwierig sein und bei Fehlern zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Sind die Aufzeichnungen nicht korrekt erfasst und verbucht worden, ist dem Prüfer die Tür für Hinzuschätzungen geöffnet. Gerade in der Hotellerie und Gastronomie, wo viel mit Bargeld gearbeitet wird, ist sehr genau
auf eine Abstimmung der Bargeldbestände im Unternehmen zu achten. Die Aufzeichnung der Kassenvorgänge sollte in einem ordnungsgemäßen Kassenbuch festgehalten
werden. Die häufigsten 10 Fehler, die es zu vermeiden gilt, stellen wir Ihnen heute und in den folgenden drei Ausgaben vor:

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