Das Hygiene-Netzwerk ist ein Zusammenschluss von Firmen aus dem Hygienebereich. Wir bieten Ihnen bundesweit Hygiene-Dienstleistungen, Hygieneschulungen, Hygiene-Zertifizierungen und Hygieneprodukte. Von Temperaturmessung & Reinigungskontrolle, über Schädlingsbekämpfung & mobiler Hygiene bis zu wasserlöslichen Lebensmitteletiketten & wasserlöslichen Wäschebeuteln finden Sie alles im Hygiene-Plus Shop. Wir sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner zum Thema Hygiene. Info-Hotline: 02271-7921322 | 0179-5371998 - Rufen Sie uns an!
Veröffentlichung der Kontrollergebnisse - Neuigkeiten zum Internetpranger - Hygieneschulung
Internet-Pranger und Foodwatch mit seiner Transparenz-Initiative / Online-Plattform „Topf Secret“ beschäftigen bundesweit die Verwaltungsgerichte – hier erhalten Sie einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Rechtsprechung zur Herausgabe von Kontrollergebnisse an Verbraucher:
Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch mit seiner Transparenz-Initiative FragDenStaat hat die Online-Plattform „Topf Secret“ ins Leben gerufen, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und dann für jeden ersichtlich veröffentlichen können.
Erwartungsgemäß haben sich einige Lebensmittelunternehmen gegen die Veröffentlichung gewehrt. Es gibt hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen.
Diese Rechtsprechung kann aber nicht unterschiedlicher sein.
Zuletzt hat das Verwaltungsgericht (VG) München mit Beschluss vom 8. Juli entschieden, dass Verbraucher bei festgestellten Beanstandungen einen Anspruch auf Herausgabe von Lebensmittelkontrollberichten haben, auch wenn die Kontrollberichte dadurch veröffentlicht werden. Zwei Verbraucher hatten beim Landratsamt München über das Internetportal „Topf Secret“ um Mitteilung gebeten, ob sich bei zwei konkret benannten Bäckereien in den letzten zwei lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen Beanstandungen ergeben haben. Sollte dies der Fall seien, beantragten die Verbraucher die Übersendung der Kontrollberichte. Das Landratsamt München teilte den Bäckereibetreibern mit, dass es die Berichte herausgeben werde.
Das VG München hat die hiergegen durch die Bäckereibetreiber gestellten Eilanträge abgelehnt.
Wir geben hier einen Überblick über die Entscheidungen (kein Anspruch auf Vollständigkeit, wird laufend aktualisiert):
Für die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse:
Datum |
Gericht |
Aktenzeichen |
LINK zur Entscheidung |
05.04.2019 |
Verwaltungsgericht Mainz |
1 L 103/19.MZ |
folgt später |
30.04.2019 |
Verwaltungsgericht Augsburg |
Au 1 K 19.242 |
|
23.05.2019 |
Verwaltungsgericht Weimar |
8 E 423/19 We |
folgt später |
07.06.2019 |
Verwaltungsgericht Düsseldorf |
29 L 1226/19 |
|
18.06.2019 |
Verwaltungsgericht Gießen |
4 L 1902/19 |
folgt später |
Gegen die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen:
Datum |
Gericht |
Aktenzeichen |
LINK zur Entscheidung |
13.03.2019 |
Verwaltungsgericht Regensburg |
RN 5 S 19.189 |
|
10.04.2019 |
Verwaltungsgericht Koblenz |
1 L 287/19.KO |
|
15.04.2019 |
Verwaltungsgericht Würzburg |
W 8 S 19.311 |
|
07.05.2019 |
Verwaltungsgericht Koblenz |
1 L 403/19.KO |
|
12.06.2019 |
Verwaltungsgericht Ansbach |
AN 14 K 19.00773 |
|
17.06.2019 |
Verwaltungsgericht Leipzig |
3 L 320/19 |
folgt später |
QUELLE © BVLK
Weitere Infos zum Thema Internetpranger und Hygieneverstöße finden Sie hier regelmäßig aktualisiert >>>
Was raten wir Ihnen als Hygiene-Netzwerk:
Die Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen im Internet kann für die Lebensmittelbetriebe existenzielle Auswirkungen haben.
Bereiten Sie sich deshalb schon heute darauf vor und lassen Sie sich von uns beraten oder einen Hygienecheck in ihrem Betrieb durchführen, um den Ist / Soll-Zustand zu analysieren.
Kostenloses E-Learning
mit vielen Infos rund um das Thema Internet-Pranger
Derzeit verursachen 2 Plattformen in Kreisen der Gastronomie / Hotellerie, Gemeinschaftsverpflegung und jedem anderen Lebensmittelunternehmen großes Aufsehen. Zum einen handelt es sich hierbei um die staatliche Veröffentlichung von Hygieneverstößen durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer, zum anderen um die Plattform der Nichtregierungsorganisation Foodwatch mit dem Namen „TopfSecret“.
Was ist hierbei der Unterschied und wie sollten Sie damit umgehen, wenn Sie hiervon betroffen sind?
Zunächst werden wir Ihnen den Unterschied der beiden Plattformen erklären und Ihnen Hinweise geben, was hierbei für Sie zu beachten und evtl. auch vorbeugend zu tun ist.
Hier geht es zum kostenlosen E-Learning Modul >>>