Ist die Bezeichnung „Mett“ nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst so zulässig oder ist dies irreführend? - Hygieneschulung

Hygieneschulung-Hygiene-Netzwerk –  Ist die Bezeichnung „Mett“ nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst so zulässig oder ist dies irreführend?Es stellte sich die Frage, ob „...mett nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst“ den deutschen Lebensmittel-Leitsätzen entspricht oder als irreführende Bezeichnung anzusehen ist.
Auf ihrer Arbeitstagung beschloss das Fachgremium des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und der Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) hierzu folgendes:

 
TOP 22 „...mett nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst“

Sachverhalt/Frage:
Ist die Bezeichnung „...mett nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst“ im Sinne des Art. 17 Abs., 1 LMIV hinreichend genau, um zu erkennen welches Erzeugnis vorliegt?
In der Bezeichnung wird auf zwei unterschiedliche Erzeugnisse verwiesen, für die es jeweils eine eigenständige Verkehrsauffassung (VA) gibt. Die Bezeichnung „...Mett“ steht üblicherweise für ein zum Rohverzehr bestimmtes, ggf. mit Salz, Zwiebeln und Gewürzen „zubereitetes“ Schweinehackfleisch (vgl. Ziffer 2.507.6 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches). Dem gegenüber versteht man nach allgemeiner Verkehrsauffassung unter „Frische Zwiebelmettwurst“ eine streichfähige, umgerötete, gereifte und leicht gesäuerte frische Rohwurst mit ausgeprägter Reifungsflora und entsprechendem Rohwurstaroma (vgl. Ziffer 2.212 der o. g. Leitsätze).

Frage:
Kann der Verbraucher anhand der Bezeichnung „...mett nach Art einer frischen Zwiebelmettwurst“ erkennen, um was für ein Erzeugnis es sich handelt?
Ist ein Erzeugnis, welches aus Schweinehackfleisch besteht, gewürzt und gepökelt wurde als „Produkt eigener Art“ anzusehen und kann dieses gemäß VO (EU) Nr. 1333/2008 als nicht wärmebehandeltes Fleischprodukt eingeordnet werden?

Beschluss:
1. Die gleichzeitige Verwendung der Bezeichnungen „...Mett“ (Ziffer 2.507.6 der Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse) und „...mettwurst“ (Ziffer 2.212.3), auch mit der Ergänzung „nach Art...“ ist widersprüchlich.
2. Die Bezeichnung „Mett“ für ein gepökeltes Erzeugnis ist keine verkehrsübliche Bezeichnung.
3. Der Zusatz von Nitrit ist dann zulässig, wenn es sich um ein nicht wärmebehandeltes Fleischerzeugnis (Kategorie 08.3.1) handelt. Für die Einstufung sind die ALTS-Reifekriterien (gem. Beschluss der 49. ALTS-Arbeitstagung) für frische Zwiebelmettwurst und frische Mettwurst anzuwenden.

Folgende Kriterien werden erfüllt:
• Geruch, Geschmack, (Abbindung) rohwurstartig
• stabile Umrötung (sensorisch, in Zweifelsfällen chemisch: ≥50 % nach Möhler-Methode)
• Säuerung: pH-Wert ≤5,6; D(-)Milchsäure ≥0,2 g/100g
• mikrobiologische Beschaffenheit (dominierende Fermentationsflora, niedrige Keimzahlen an Gramnegativen)

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