Bedeutet das neue Urteil des OVG Münster das Aus für die Hygieneampel?

Das Gesetz zur Hygieneampel und dem Hygienetransparenzgesetz ist auf dem WegHygiene-Ampel in NRW – Quo Vadis – Neubeginn oder Ende?
Nach dem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (Urteil OVG Münster vom 12.12.2016 - Az.: 13 A 946/15 >>>) werden allseits die Auswirkungen auf das geplante Gesetz zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung – abgekürzt: Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) - Drucksache 16/12857 Neudruck >>> (siehe unten Dateianhang),  diskutiert. Wir möchten Ihnen hier unsere Einschätzung zum Urteil und den daraus resultierenden Folgen für die Gastronomie in Nordrhein-Westfalen geben.

Seit dem 13.12.2016 liegen 9 Urteile zu Klagen von 9 Gastronomen aus Duisburg und Bielefeld vor, die gegen die Weitergabe ihrer Kontrollergebnisse durch die amtlichen Überwachungsbehörden an die Verbraucherschutzzentrale geklagt hatten.
Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen bot seit Dezember 2013 im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/kontrollbarometer sowie über eine App – erhältlich unter: www.vz-nrw.de/appetitlich die Ergebnisse der amtlichen Betriebskontrollen in einer Farbskala, der sogenannten Hygieneampel an.
Schnell war das Ganze aufgrund der Farbskale als Hygieneampel in aller Munde.
Die Farben der Hygieneampelhatten folgende Aussage: Die Farbe Grün zeigte dabei gute Ergebnisse an, die Farbe Rot eine Großzahl von Mängel und die Farbe Gelb einen mittelmäßigen Hygienestatus.

Die Veröffentlichung der Daten wurde mit dem bundesweit geltenden Verbraucher-Informationsgesetz begründet, das für den Verbraucher mehr Transparenz speziell bei den Hygienekontrollen der Ämter bringen sollte.
Mit Inkrafttreten des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) im Jahre 2012, sollte dem Verbraucher ein Anrecht eingeräumt werden,  etwas über konkrete Verstöße im Bereich der Lebensmittelkontrollen zu erfahren.

Mit seiner Entscheidung vom 13.12.2016 hat das OVG Münster nun mit klaren Worten die Veröffentlichung von Kontrollergebnissen nach amtlichen Hygienekontrollen für ungültig erklärt.
Hierzu hatte es auch schon eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben, mit gleichem Ergebnis.

Das Urteil des OVG Münster vom 13.12.2016 zur Hygieneampel schafft nun Klarheit darüber, dass die Verbraucherschutzzentrale NRW keinen rechtlichen Anspruch hat, den von den Kontroll-Behörden im Rahmen der Risikobeurteilung von Gastronomiebetrieben ermittelten Punktwerte zu veröffentlichen.

Das Urteil des OVG Münster in Auszügen:
Mit insgesamt 9 Urteilen vom 13.12.2016 hat der 13. Senat des OVG die erstinstanzlichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Düsseldorf und Minden im Ergebnis bestätigt.
Hierbei sah das Gericht die Ergebnisse der behördlichen Risikobeurteilung in Form eines Punktesystems nicht als Information, zu der nach dem Verbraucherinformationsgesetz Zugang zu gewähren ist.
Der Punkte-Wert gibt nach Aussage des Gerichts keine Auskunft darüber, ob es sich bei der Punktbewertung um konkret festgestellte Abweichungen von den lebensmittelrechtlichen Vorschriften handelt.
Es würde sich auch nicht um eine Auswertung von behördlichen Überwachungsmaßnahmen handeln und der erzielte Punktewert ließe auch keine Rückschlüsse auf die konkreten Ergebnisse der Betriebskontrollen zu.
Die Weitergabe des Punkte-Werts, so das Gericht, entspreche auch nicht dem Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes mehr Transparenz zu schaffen.

Hierbei sah das Gericht als einen der Hauptkritikpunkte in Bezug auf die Hygieneampel, dass die Punktewertung, welche die Lebensmittelüberwachung bei ihrer Inspektion vor Ort vornimmt, sowohl durch Verstöße bei der Personalhygiene und beim Lebensmittelrecht, als auch durch Mängel bei der baulichen Beschaffenheit und der Dokumentationspflicht beeinflusst wird.
Dem DEHOGA, als Branchenverband, war die hohe Gewichtung der Dokumentation im Zuge der Hygieneampel-Bewertung schon immer ein Dorn im Auge.
So wurde immer wieder argumentiert, dass ein in hygienerechtlicher Sicht gut geführter Betrieb durch fehlende Dokumentation dieser Hygienemaßnahmen entsprechend abgewertet wird und dies das Bild in Bezug auf die Betriebshygiene durch die Hygieneampel-Bewertung beim Verbraucher verzerren würde.

Was bedeutet diese Entscheidung zur Hygieneampel nun für das von NRW beabsichtigte KTG - Kontrollbarometer-Transparenzgesetz:

Hygieneampel – Quo Vadis?
Was bedeutet die Entscheidung des OVG Münster nun in Bezug auf die Zukunft der Hygieneampel bzw. für das von der Landesregierung in NRW beabsichtigte KTG - Kontrollbarometer-Transparenzgesetz >>>, welches Anfang 2017 in Kraft treten soll.
Unstrittig ist das Ergebnis der beiden Pilotstädte Duisburg und Bielefeld, welches belegt, dass bei mehr als 70 Prozent der Gastronomie-Betriebe bei den amtlichen Kontrollen eine Verbesserung der Hygiene festgestellt werden konnte.
Das Interesse der Verbraucher an der Hygieneampel und den hierzu veröffentlichten Ergebnissen war sehr groß. Die Verbraucherschutzzentrale NRW teilt hierzu mit, dass bislang 70.000 Besuche auf der Webseite zur Hygieneampel zu verzeichnen sind.
Die App wurde mehr als 38.000-mal herunter geladen. Insgesamt mehr als 401.000-mal wurden die Kontrollergebnisse zur Hygieneampel der einzelnen Betriebe abgerufen.

Nach Bekanntwerden des Urteils zur Hygieneampel sprach der NRW-Landwirtschaftsminister Johannes Remmel von einem rabenschwarzen Tag für den Verbraucherschutz.
Weiterhin gab er dem Bundesministerium die Schuld, dass es bisher noch zu keiner Novellierung des bestehenden Verbraucherinformationsgesetzes gekommen.
Weiterhin kritisierte er, dass der Bund sich bisher nicht entschließen konnte, klare Rahmenbedingungen für eine bundeseinheitliche Hygienebewertung und Veröffentlichung der Kontrollergebnisse in Form einer Hygieneampel oder eines Smiley-Systems zu schaffen.

Nach Aussage des Ministers hält das Land NRW weiterhin an der Einführung des Kontrollbarometer-Transparenzgesetzes fest. Dieses soll noch im Frühjahr 2017 vom Landtag verabschiedet werden.

Zwischenzeitlich hat nun auch das Nachbarland Niedersachsen beschlossen noch in 2017 mit der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse zu beginnen.
Laut Aussagen des niedersächsischen Verbraucherschutzministers Christian Meyer (Grüne) startet Niedersachsen 2017 einen Testlauf für ein sogenanntes Hygiene-Barometer – ebenfalls in Form eines Hygieneampel-Systems nach dem Vorbild von NRW.
Geplant ist hierbei zunächst in den Pilotregionen der Landkreise Braunschweig und Celle sowie in der Landeshauptstadt Hannover zu starten.
Das Verfahren soll dann ab Sommer 2017 für alle Kommunen verpflichtend eingeführt werden.

Unser Fazit:
Nach dem aktuellen Entschluss von Niedersachsen sind nun schon 2 große Bundesländer gewillt, einen Alleingang auch ohne bundesweite Gesetzesgrundlage mit der Veröffentlichung der Kontrollergebnisse der amtlichen Überwachung zu gehen.
Dies soll nicht nur wie bisher in Pilotstädten, sondern in Nordrhein-Westfalen und Niedersachen zumindest ab Mitte des Jahres landesweit flächendeckend umgesetzt werden.
Als Verantwortlicher im Lebensmittelbereich wäre es fatal, sich hier aufgrund des OVG-Urteiles aus Münster sicher zu fühlen und abzuwarten, denn sobald die Gesetze verabschiedet sind, werden die Kontrollergebnisse recht schnell veröffentlicht werden.
Bei einer negativen Veröffentlichung, in welcher Form auch immer, ist mit finanziellen Einbußen der Betriebe zu rechnen.   

Es bleibt weiterhin, unabhängig von der Einführung der entsprechenden Gesetze im Bereich der Veröffentlichung von Kontrollergebnissen festzuhalten, dass bei jeder Betriebskontrolle eine Risikoeinstufung der Betriebe vorgenommen wird.
Diese wiederum entscheidet über die Kontrollhäufigkeit der einzelnen Betriebe. Allein schon aus diesem Grund sollten sich die Betriebsverantwortlichen mit dieser Materie auseinandersetzen.
Bestandteil der Risikoeinstufung mit bis zu max. 200 Minuspunkten ist auch die sogenannte „Hygieneampel-Bewertung“  - welche mit 73 – 80 Punkten hiervon – zu Buche schlägt.

Eine gute Risikoeinstufung, welche eine gute „Hygieneampel“-Bewertung einschließt, bedeutet für den Betrieb zukünftig weniger häufige Kontrollen.
Dies allein schon sollte Motivation genug für jeden Gewerbetreibenden im Lebensmittelbereich sein, sich mit diesem Thema eingehend auseinanderzusetzen.

Hier finden Sie weitere Infos zur Hygieneampel und konkrete Info- & Seminartermine >>>

Wir haben hier bereits ausführlich über die Hygieneampel berichtet >>>

Autor: Rainer Nuss

 

Bereiten Sie sich auf die neuen Anforderungen der Hygieneampel & Co vor

Kostenloses E-Book zur Vorbereitung auf die HygieneampelUnser kostenloses E-Book:
Erhalten Sie klare Informationen wie Sie sich als Verantwortlicher umfassend auf die Hygieneampel bzw. die Risikoeinstufung vorbereiten können:
In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen soll ab 2017 verbindlich für alle Lebensmittelbetriebe die Hygieneampel vergeben werden – das von vielen Gastronomen unerwünschte Hygiene-Transparenzsystem befindet sich somit auf dem Vormarsch.
Das Hygiene-Transparenzsystem soll mithilfe des Kontrollbarometers in Form der Hygieneampel über die Ergebnisse der Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in allen Gaststätten und an Verkaufsstellen für Lebensmittel informieren.
Derzeit gibt es bundeweit bei jeder vierten Kontrolle Beanstandungen die zu Bußgeldern bis hin zur Betriebsschließung führen.

Umso wichtiger ist jetzt die richtige Vorbereitung auf die kommenden Neuerungen und gesetzlichen Anforderungen.
Es ist große Unsicherheit zu diesem Thema innerhalb der Gastronomie zu verzeichnen, weshalb wir Ihnen mit diesem EBook klare und praxisnahe Handlungshilfen bieten.

Das Hygiene-Netzwerk steht Ihnen hier wieder als Berater zur Seite und präsentiert ein umfangreiches E-Book, welches aktuell kostenlos zum Download >>> angeboten wird. 
Schon in den ersten Tagen nach der Veröffentlichung zeigte sich, dass aufgrund der hohen Downloadzahlen ein großes Interesse der Gastronomie besteht.

Besuchen Sie auch folgende Seiten für weitere Infos >>>

Kennen Sie schon die neuesten gesetzlichen Anforderungen zum Thema Rückstellproben? 

Kategorie: