Neuer Anlauf zur Hygieneampel in Nordrhein-Westfalen in 2017

Die Hygiene-Ampel kommt!

Das Bundesland NRW hat zum 06.09.2016 den Gesetzentwurf zum KTG – Entwurf des Gesetzes zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (KTG) – im Kabinett verabschiedet und zur parlamentarischen Beratung freigegeben. Sofern dieser durch die Landesregierung verabschiedet wird (wovon auszugehen ist), wird zum 01.01.2017 das KTG in Kraft treten. Dies würde in NRW ca. 150.000 Betriebe betreffen.

In den kommenden drei Jahren soll die Veröffentlichung der Ergebnisse regelmäßiger Überprüfungen durch die Lebensmittelkontrolleure in Nordrhein-Westfalen Pflicht werden.

Zu diesem Zweck wird die sogenannte „Hygiene-Ampel“ landesweit eingeführt. Von dieser Regelung sind alle Betriebe betroffen, die Lebensmittel herstellen oder verkaufen. Nach Auskunft des NRW-Verbraucherschutzministeriums sind auch Küchen von Krankenhäusern und Seniorenwohnheimen betroffen.
Lebensmittelbetriebe werden auch heute schon durch die Lebensmittelüberwachung der Kommunen kontrolliert. Daran wird sich durch die Einführung der ‚Hygiene-Ampel’ nichts ändern. Das Transparenzsystem wird lediglich die Ergebnisse der bereits vorhandenen Lebensmittelüberwachung für Verbraucherinnen und Verbraucher sichtbar machen. Damit wird ein Beitrag zur besseren Information der Bürgerinnen und Bürgern geleistet.
Nach dem erfolgreich verlaufenden Pilotversuch in Bielefeld und Duisburg will die Landesregierung in NRW nun das Transparenzsystem (Kontrollbarometer/ "Hygiene-Ampel") mit einer Übergangsfrist von 36 Monaten, in denen die Ergebnisse bereits freiwillig ausgehängt werden können, in ganz Nordrhein-Westfalen bei rund 150.000 Betrieben verpflichtend einführen.

Das Kabinett hat den Gesetzesentwurf gebilligt und damit den Weg für die parlamentarische Beratung frei gemacht.

Nach der Übergangsfrist sollen Verbraucherinnen und Verbraucher an jeder Eingangstür eines Cafés, an jeder Bäckerei, jedem Restaurant und jedem Lebensmittelmarkt anhand des neuen Transparenz-Systems in Ampel-Farben sehen können, wie die letzten amtlichen Betriebskontrollen ausgefallen sind. Doch nicht nur die Betriebe sind betroffen, die Lebensmittel direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher abgeben sondern auch Firmen, die keinen direkten Kunden-Kontakt haben, wie etwa Lebensmittelhersteller- oder Weiterverarbeitender-Betriebe, werden ihr Kontrollergebnis auf ihrer Internetseite veröffentlichen müssen.
Die derzeitigen Veröffentlichungen zeigen Wirkung.
Der Pilotversuch der Verbraucherzentrale NRW in Duisburg und Bielefeld im Bereich der Gastronomie zum Thema Hygieneampel hat in den letzten Jahren positive Ergebnisse erzielt. Die Mehrzahl der Betriebe hat sich schon nach relativ kurzer Zeit verbessert, nur wenige Betriebe habe eine gelbe oder rote Hygieneampel erhalten.

Die Hygieneampel ist Bestandteil der Risiko-Einstufung der Betriebe

Eine Arbeitsgruppe der Verbraucherschutzministerkonferenz unter Federführung von Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf zur Hygieneampel ausgearbeitet. Bei den regelmäßigen amtlichen Kontrollen werden sogenannte Risikopunkte vergeben.
Je mehr Verstöße gefunden werden, desto mehr Punkte erhält der Betrieb. Das Transparenz-System in Form der Ampel-Farben erkläre sich selbst, deshalb auch der Name Hygieneampel. Das neue Hygieneampel-Konzept kann ohne große Zusatzkosten oder Aufwand eingeführt werden, denn die Ergebnisse lägen durch die amtliche Lebensmittelüberwachung in jeder Kommune bereits vor. Somit schafft die Hygieneampel  mit einem minimalen Zusatzaufwand ein Maximum an Nutzen.
Die Hygieneampel-Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:
Grün = Null bis 36 Punkte – "Anforderungen erfüllt" (keine oder wenige geringfügige Mängel),
Gelb = 37 bis 54 Punkte – "Anforderungen teilweise erfüllt" (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
Rot = 55 bis 73 Punkte – "Anforderungen unzureichend erfüllt" (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala der Hygieneampel an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen mit der Hygieneampel angezeigt werden. Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer / Hygieneampel nach einer technisch bedingten Übergangsphase von 36 Monaten verpflichtend für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, in seinem Ladengeschäft auszuhängen  bzw. auf seiner Homepage darzustellen. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.

Bundesregierung blockiert seit 2011 Bundesregelung

Bereits auf der Verbraucherschutzministerkonferenz im Mai 2011 hatten sich die Fachministerinnen und Fachminister für die Einführung eines solchen Transparenz-Systems in Deutschland ausgesprochen und die Bundesregierung aufgefordert, die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. Allerdings blockiert das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium seit dieser Zeit die Umsetzung der Beschlüsse des Verbraucherschutzministerkonferenz. Daher zieht das Bundesland NRW nun die Konsequenz aus dieser Verweigerungshaltung und geht voran. Auch der Landtag hat mit Beschluss vom 14. Februar 2014 mehr Transparenz gefordert. Mit dem Gesetzentwurf zum KTG kommt die Landesregierung nun dem Beschluss des Landtages nach.
Freiwilliges Smiley-System setzt sich nicht durch
Vor drei Jahren hat das Verbraucherschutzministerium NRW das freiwillige Smiley-System der Vorgängerregierung für Betriebe, die Lebensmittel verarbeiten, eingestellt und eine negative Bilanz dieses Pilotversuches gezogen. An dem freiwilligen Smiley-System hatten sich lediglich 480 Lebensmittelbetriebe beteiligt, von mehr als 93.000 Dienstleistungsbetrieben in ganz NRW. Von dem nun geplanten und verpflichtenden Transparenz-System werden landesweit alle Lebensmittelbetriebe betroffen sein, so dass mittelfristig eine deutliche Reduzierung der Beanstandungen erwartet werden kann.
So sieht die Hygieneampel aus:
Kontrollbaromter zum Hygienetransparenzgesetz und der Hygieneampel Die Skala ist in drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:
Grün = Null bis 36 Punkte
"Anforderungen erfüllt" (keine oder wenige geringfügige Mängel),
Gelb = 37 bis 54 Punkte
"Anforderungen teilweise erfüllt" (mehrere geringfügige oder einzelne schwerwiegende Mängel)
Rot = 55 bis 73 Punkte
"Anforderungen unzureichend erfüllt" (mehrere schwerwiegende Mängel).

Ein Pfeil zeigt das genaue Ergebnis auf der Skala an. Zusätzlich sollen das Abschneiden in den einzelnen Kontroll-Kategorien sowie die Ergebnisse der drei letzten Kontrollen gezeigt werden. Der jeweilige Betrieb ist verpflichtet, das Kontrollbarometer nach einer technisch bedingten Übergangsphase von 36 Monaten verpflichtend für Kundinnen und Kunden leicht zugänglich zu machen, auf seiner Homepage und in seinem Ladengeschäft. Bei Einstufungen im gelben oder roten Bereich kann der Betrieb eine kostenpflichtige Nachkontrolle innerhalb von drei Monaten beantragen. Schon in der Übergangsphase können die Betriebe die Ergebnisse der Kontrolle freiwillig öffentlich machen und sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil verschaffen.
Wichtiger Hinweis:
Was viele nicht wissen, die Bewertung der 73 Punkte der Hygieneampel ist heute schon in der Risikobewertung der einzelnen Betriebe enthalten (dort gibt es max. 200 „Minuspunkte“ – 73 Punkte hiervon bilden die Hygieneampel ab). Somit könnte schon Stand heute für jeden Betrieb eine Hygieneampel ohne jeglichen Zusatzaufwand vergeben werden.
Wie wichtig ein funktionierendes Transparenzsystem ist, belegen diese Zahlen: 2015 wurden fast elf Prozent der Lebensmittelproben beanstandet. Ein Jahr zuvor waren es noch 9,5 Prozent.
Pilotprojekte in Duisburg und Bielefeld hätten gezeigt, dass die Hygiene in bis zu 80 Prozent der amtlich überprüften Betriebe in der Gastronomie verbessert wurde.
Für die nordrhein-westfälische Landesregierung Grund genug, die „Hygiene-Ampel“ flächendeckend im einwohnerstärksten Bundesland einzuführen.

Fazit für Gewerbetreibende

Gewerbetreibende in NRW sollten sich schon jetzt auf die anstehende Hygieneampel vorbereiten.

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Dies bietet Ihnen eine Sicherheit bei der nächsten amtlichen Kontrolle und führt zu einer besseren Bewertung, da Sie extern kontrolliert und betreut werden.

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Weiterführende Infos zur geplanten Hygieneampel in NRW finden Sie hier:

Aktueller Sachstand zu den bundesweit geplanten Transparenzsystemen: Totgeglaubte leben länger >>>

FAQ – Fragen und Antworten zum KTG – Entwurf des Gesetzes zur Bewertung, Darstellung und Schaffung von Transparenz von Ergebnissen amtlicher Kontrollen in der Lebensmittelüberwachung (KTG) >>>

So sieht die Hygieneampel aus >>>

Weitere Infos und Pressemeldungen finden Sie auch hier: www.hygiene-netzwerk.de/presseportal/hygiene-ampel

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