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Klagewelle gegen Kontrollgebühren für Lebensmittelkontrollen
Niedersachsen verlangt seit April 2014 als erstes Bundesland für Routinekontrollen im Futtermittelbereich Gebühren von den betroffenen Unternehmen. Auch für Untersuchungen im Lebensmittelbereich werden seit Dezember Gebührenbescheide ausgestellt.
Dagegen regte sich von Seiten der Betroffenen massiver Widerstand. Insgesamt sind nach einer Meldung der Lebensmittelzeitung vom April dieses Jahres 280 Verfahren allein beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg gegen entsprechende Gebührenbescheide anhängig.
Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer verteidigt die neue Gebührenregelung damit, dass dies den Verbraucherschutz auf eine neue finanzielle Basis stellt. Nun müsse nicht mehr der Steuerzahler für die Regelkontrollen aufkommen und er wird auch beim Verbraucherschutz nicht zusätzlich belastet.
Die neue „Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV)“ sieht für den Lebensmittelbereich eine zweistufige Differenzierung und eine Deckelung der Gebühren für die Regelkontrolle vor. Unternehmen mit weniger als 125.000 Euro Jahresumsatz zahlen pro Kontrolle maximal 56 Euro. Unternehmen, deren Jahresumsatz weniger als 250.000 Euro beträgt, zahlen pro Kontrolle maximal 92 Euro. Ein weiteres Beispiel: Für kleine Kioske, die im Schnitt nur alle zwei Jahre kontrolliert werden, bedeutet die neue Verordnung bei Regelkontrollen lediglich Kosten von rund 30 Euro pro Jahr. Kleine Bäckereien haben im Schnitt mit 50 bis 100 Euro pro Jahr zu rechnen.
Auch in NRW sind entsprechende Reformpläne in Arbeit (NRW wird ab dem 01.01.2016 Gebühren erheben). Die restlichen Bundesländer üben sich in Zurückhaltung. Sie warten vermutlich die laufende Reform auf EU-Ebene ab.
Seit Mai 2013 erarbeitet der EU-Ministerrat einen gemeinsamen Standpunkt zur Revision der EU-Kontroll-Verordnung, die im Jahr 2017 in Kraft treten soll, wobei die Gebührenfrage z. Zt. noch umstritten ist.
Bislang konnte keine Einigung der Mitgliedstaaten über die Einführung einer Pflichtgebühr für Regelkontrollen erzielt werden. Gleichwohl fand bisher auch die uneingeschränkte Subsidiarität keine Mehrheit, obwohl zahlreiche Delegationen der Auffassung waren, dass angemessene Flexibilität und Subsidiarität vorgesehen werden sollten.
Einen Bericht zum Thema Kontrollgebühren für Regelkonotrollen (Dezember 2014) finden Sie hier >>>
Quelle: Behr's Newsletter Juli 2015
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Weitere Quellen
• www.ml.niedersachsen.de (Start > Service > Pressemitteilungen > Mehr Gerechtigkeit bei Lebensmittelkontrollen mit der neuen Gebührenordnung) vom 03.12.2014
• www.lebensmittelzeitung.net (Start > News > Markt > Lebensmittelkontrolle Klagewelle gegen Kontrollgebühren) vom 17.04.2015
• Rundschreiben des BLL-016-2015 vom 13.01.2015; www.bll.de
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