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Neuste Entwicklung im Hinblick auf den Vollzug von § 40 Abs. 1a LFGB/VIG
Nachdem bereits das Land Baden-Württemberg die Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB einstweilen gestoppt hatte, sieht sich nun auch der Freistaat Bayern zu einem solchen Schritt veranlasst. Hintergrund sind veröffentlichte Beschlüsse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Bay. VGH) vom 18.03.2013, in denen erhebliche rechtliche Bedenken an der Rechtsgrundlage der Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1a LFGB geäußert wurden. Auch nach Auffassung des Bay.VGH bestehen Zweifel an der Europarechtskonformität (möglicherweise unzulässige Überschreitung des gemeinschaftsrechtlichen Rechtsrahmens dadurch, dass die nationale Vorschrift eine deutlich über die Warnung vor Gesundheitsgefahren hinausgehende, generalpräventive Zielsetzung habe) und der Verfassungsmäßigkeit (u.a. wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeits- und Bestimmheitsgrundsatz) der Vorschrift.
Im Hinblick auf die erwartete Entscheidung des OVG NRW liegen noch keine neueren Informationen vor. Ebenso verhält es sich mit dem Verfahren vor dem EuGH.
Der Bundesrat hat am Freitag, 22.03.2013, ebenfalls erneut einen Beschluss zu § 40 Abs. 1a LFGB gefasst (Anlage). Der Bundesrat beobachtet danach "mit Sorge, dass inzwischen eine Reihe von Verwaltungsgerichten und Oberverwaltungsgerichten in ihren Eilentscheidungen grundsätzliche Fragen nach der Vereinbarkeit der Transparenzvorschriften des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) mit dem EU-Recht sowie nach deren Verfassungsmäßigkeit aufgeworfen und Veröffentlichungen der Behörden nach § 40 Absatz 1a LFGB untersagt haben." Hierdurch werde die Möglichkeit für eine rechtskonforme Weiterführung des Vollzugs durch die Landesbehörden zunehmend in Frage gestellt. Der weitere Vollzug sei in einigen Ländern bis zur endgültigen Entscheidung dieser Fragen faktisch blockiert. Der Bundesrat bekräftigt seine in dem Beschluss vom 1. Februar 2013 zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches sowie anderer Vorschriften an die Bundesregierung (BR-Drucksache 789/12 - Beschluss -) vorgebrachte Forderung, insbesondere die dringend notwendige Überarbeitung des § 40 Absatz 1a LFGB in eine gesetzliche Gesamtkonzeption einzubinden.