wichtig

Infektionsschutzbelehrung-Erstbelehrung nach §43 - Jetzt einfach online!

erstbelehrung-infektionsschutzgesetz-online-als-elearning-absolvierenIn vielen Berufen ist eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz unverzichtbar. Ob Sie im Lebensmittelgewerbe, in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen tätig sind - die Kenntnis und Umsetzung der hygienischen Anforderungen ist entscheidend, um Ihre Mitarbeiter, Kunden und letztlich sich selbst vor Infektionen zu schützen.

Warum ist Hygiene im Lebensmittelbereich so wichtig?

Onlineschulungen für die Lebensmittelbranche Der einfachste Weg zum Schulungszertifikat ist dazu das praktische E-Learning.Hygiene im Lebensmittelbereich ist von großer Bedeutung, weil sie dazu beiträgt, sicherzustellen, dass Lebensmittel sicher und frei von schädlichen Mikroorganismen und Verunreinigungen sind. Hier sind einige Gründe, warum Hygiene im Lebensmittelbereich so wichtig ist:

Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV)

Schulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung LMHVSchulung gemäß § 4 Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV): Am 15. August 2007 ist in Deutschland die neue Lebensmittel-Hygiene-Verordnung (LMHV) in Kraft getreten. § 4 dieser Verordnung fordert, dass alle Mitarbeiter ohne entsprechende Berufsausbildung, die leicht verderbliche Lebensmittel herstellen oder verkaufen, in Fragen der Lebensmittelhygiene umfangreich geschult werden müssen. Alle Informationen und Schulungsinformationen dazu finden Sie hier >>>

Aktuelle Informationen zum Einsatz von Desinfektionsmitteln - Verwenden Sie das richtige Desinfektionsmittel!

aktuelle-informationen-zum-einsatz-von-desinfektionsmitteln-verwenden-sie-das-richtige-desinfektionsmittel-desinfektio-gegen-coronaAlkoholische Desinfektionsmittel machen beim Dauereinsatz die Haut aber auch bspw. Ledereinrichtungen spröde. Das liegt vor allem daran, dass hier teilweise bis zu 80% Ethanol eingesetzt wird, der als Entfettungsmittel gilt. Die Haut trocknet also einfach aus. Erfahren Sie hier, was es beim Einsatz von alkoholischen Desinfektionsmitteln zu beachten gibt und welche Alternativen es im Kampf gegen Corona und zur Desinfektion gibt...

Das neue Masernschutzgesetz – trifft dies auch für die Beschäftigten in der Lebensmittelwirtschaft zu?

Hat das neue Masernschutzgesetz Auswirkungen auf die LebensmittelbetriebeMomentan taucht die Frage auf, ob das neue Masernschutzgesetz, welches zum 01.03.2020 in Kraft getreten ist und für Gemeinschafts-Einrichtungen gilt, auch für die Lebensmittelwirtschaft  bzw. die dort Beschäftigten  relevant sei. Dies kann nicht so einfach mit einem Satz beantwortet werden, da das Masernschutzgesetz Bezug auf das Infektionsschutzgesetz nimmt und dort die Einrichtungen, welche hier unter Gemeinschaftseinrichtungen zu verstehen sind, explizit aufgeführt sind. Für alle dort Beschäftigten Mitarbeiter, welche nach 1970 geboren sind, gilt verpflichtend die Impflicht für Masern. Dies haben Sie als Arbeitgeber sicherzustellen , andernfalls drohen Bußgelder bis 2.500 Euro bei Verstößen. Lesen Sie hier, ob auch Kantinen in der Gemeinschaftsverpflegung, die Gastronomie, etc. als Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne dieses Gesetzes einzustufen sind und was dies dann für Sie für Auswirkungen hätte…

Veröffentlichung der Kontrollergebnisse - Neuigkeiten zum Internetpranger - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Die Verbraucherschutz-Organisation Foodwatch hat die Online-Plattform „TopfSecret“ ins Leben gerufen, auf der Verbraucher die Ergebnisse von Hygienekontrollen in Restaurants, Bäckereien und anderen Lebensmittelbetrieben mit wenigen Klicks abfragen und dann für jeden ersichtlich veröffentlichen können. Erwartungsgemäß haben sich einige Lebensmittelunternehmen gegen die Veröffentlichung gewehrt. Es gibt hierzu nun erste Gerichtsentscheidungen. Hier finden Sie eine Übersicht über den aktuellen Sachstand zur Rechtsprechung…

 

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen? - Hygieneschulung

Aktueller Sachstand zum Internet-Pranger und TopfSecret: Was ist der Hintergrund zu den aktuellen Internet-Veröffentlichungen von Hygiene-Verstößen?Am 30.04.2019 trat das „Erste Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Bezug auf Internet-Veröffentlichungen in Kraft.  Was ist nun konkret „neu“ im Gesetz?
1. Nach den Wörtern „Die zuständige Behörde informiert die Öffentlichkeit“ wird das Wort „unverzüglich“ eingefügt.
2. In Bezug auf Lebensmittel-Untersuchungen wird der Wortlaut „mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen von Stellen“ durch die Wörter „von mindestens zwei Untersuchungen durch eine Stelle“ ersetzt.
3. Zusätzlich wurde nach § 40 Abs. 1a Ziffer 3 folgender Satz neu eingefügt: „Verstöße gegen bauliche Anforderungen, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, sowie Aufzeichnungs- oder Mitteilungspflichten, die keine Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln bewirken, bleiben nach Satz 1 Nummer 3 außer Betracht.“
4. Im neuen Absatz 4a wurde eine Löschfrist für die Einträge von 6 Monaten aufgenommen.
Was bedeutet dies nun konkret für Sie in der Praxis??
Wie veröffentlichen derzeit die einzelnen Behörden?
Wie können Sie sich wehren, wenn Ihnen eine Veröffentlichung im Internet droht? Vom Hygiene-Netzwerk erhalten Sie Fakten und Ratschläge – hier weiterlesen

Eilmeldung: Internet-Pranger jetzt gültiges Gesetz!! - Bundestag hat Gesetzentwurf zugestimmt

Internet-Pranger seit 14.03.2019 gültiges GesetzDer Bundestag hat am 14. März 2019 dem Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) zugestimmt – mit der Gesetzesänderung sollen künftig die Lebensmittel-Behörden die Verbraucher 6 Monate lang über festgestellte Verstöße bezüglich Hygiene-Verstößen über das Internet, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, informieren. Wichtig ist hierbei, dass nun au8ch schnellstmöglich ein bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog geschaffen werden soll, der bundesweit einheitliche Vorgabe zum Bußgeldrahmen für einzelne lebensmittelrechtliche Verstöße erläutert…

Wie geht es nun weiter mit dem Internet-Pranger – Ergebnis der Anhörung im Bundestag - Hygieneschulung

wie-geht-es-nun-weiter-mit-dem-internet-pranger-ergebnis-der-anhoerung-im-bundestag-hygieneschulungWas die Internet-Veröffentlichung von Hygiene-Verstößen, den sogenannten „Hygiene-Pranger“, angeht, gab es bei einer aktuellen Anhörung des im Bundestags-Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft in Berlin sehr unterschiedliche Meinungen. Nun ist von Löschfristen und dänischem Smiley-System die Rede und ein Bußgeld-Katalog, wie bei Verkehrs-Verstößen, wurde gefordert. Was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und wie konnten die Konflikte gelöst werden? Lesen Sie hier mehr zu…

Der Internet-Pranger und seine Auswüchse – Neue Verbraucherplattform - Hygieneschulung

Internetpranger für die GastronomieDie Verbraucherorganisation foodwatch und die Transparenz-Initiative FragDenStaat wollen mit der neuen Online-Plattform „Topf Secret“ endlich „Licht ins Dunkel“ bringen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einfache Weise herausfinden können, wie es um die Hygiene in Restaurants, Imbissbuden oder Bäckereien etc. bestellt ist. Der sogenannte Internet-Pranger treibt immer mehr Auswüchse – lesen Sie hier alles Wissenswerte rund zum Thema, ersten Veröffentlichungen und ersten prominenten Opfern…

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