Der amtliche Hygiene-Smiley steht vor einer Neuauflage!!

Hygiene-Smiley wieder auf Kurs zur amtlichen EinführungDas bundesweite Transparenzmodell zur Information von Mängeln bei Lebensmittelbetrieben liegt derzeit immer noch zur Entscheidung beim Bundesrat.
Ganz aktuell ist hierbei jedoch eine Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses des Landes Berlin vom 10.02.2016 an das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin zum  "Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 17/0622 Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln" anhängig. Diese Beschlussempfehlung wurde jetzt mit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses von Berlin am 3. März 2016 mit einer Mehrheit von 78 ja zu 59 nein-Stimmen angenommen. Von den 137 stimmberechtigten Abgeordneten des Parlaments in Berlin stimmten die Abgeordneten der SPD und CDU mit 78 Ja-Stimmen und die Abgeordneten des Bündnis 90/Die Grünen, der Linken und den Piraten mit 59 Nein-Stimmen.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drucksache 17/0622 – lautete wie folgt:
Smiley jetzt und für alle Berliner/-innen! Für mehr Verbraucher/-innenschutz bei Lebensmitteln

1. Das Abgeordnetenhaus begrüßt die von Berlin gestellte Bundesratsinitiative zur Schaffung eines rechtssicheren Transparenzsystems für Lebensmittelbetriebe.

2. Der Senat wird aufgefordert, die mit der Bundesratsinitiative Drucksache 410/15 zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches unternommenen Anstrengungen fortzusetzen.

3. Nach Annahme der Bundesratsinitiative ist eine Berliner Regelung auf den Weg zu bringen, die die Gewerbetreibenden verpflichtet, die Ergebnisse der Überprüfung der Lebensmittelbetriebe, insbesondere der Gaststätten, gut sichtbar auszuhängen.“

Weitere Infos/Unterlagen zum Antrag unter:

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-2729.pdf

http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/protokoll/plen17-077-bp%2...

Derzeitiger Stand zum Transparenz-Modell:
Die  Schaffung  von  mehr  Transparenz  im  Bereich  der  amtlichen  Kontrollen  der Lebensmittelunternehmer  ist  eine  von  vielen  Seiten  und  seit  langem  gestellte Forderung. 
So  ist  dieses  Thema  seit  2010  immer  wieder  auf  der Tagesordnung der    Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) sowie der    Länderarbeitsgemeinschaft  Verbraucherschutz.
Auf  der  letzten VSMK  Anfang  Mai  2015 in Osnabrück ist die Forderung nach einer Rechtsgrundlage zur Schaffung bundesweit einheitlicher Standards für die Transparentmachung von  Kontrollergebnissen erneut gestellt worden, wobei an den Bund nunmehr appelliert wurde, unter Berücksichtigung der geplanten Neuregelung des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel-  und  Futtermittelgesetzbuches (LFGB) möglichst bis zur  Sommerpause 2015 einen solchen Entwurf vorzulegen. Auch der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des LFGB vom 1. Februar 2013 (BR-Drs. 789/12 (Beschluss)) bereits ausgeführt, dass eine Überarbeitung  des § 40 Absatz 1LFGB im Rahmen einer gesetzlichen  Gesamtkonzeption erfolgen sollte, „...um ein bundesweit einheitliches System zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen zu schaffen.
Damit soll ein abgestimmtes und in sich schlüssiges Transparenzsystem für die Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen werden, sich über die Ergebnisse amtlicher Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen vor dem Kauf eines  Lebens- oder Futtermittels oder vor dem Betreten einer Betriebsstätte im Vorfeld in einfacher  Art und Weise zu informieren. Ein solches geschlossenes Transparenzsystem stärkt das Leitbild des  mündigen Verbrauchers, der seine Konsumentenentscheidung auf der Basis von relevanten Informationen trifft. Bisher liegt der Gesetzesentwurf jedoch noch auf Eis.

Fazit:
Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Bundesrat zu diesem erneuten Antrag verhält. Es ist aber davon auszugehen, dass der Hygiene-Smiley nunmehr wieder in einigen Ländern installiert wird.
Auch in Nordrhein-Westfalen werden die Ergebnisse weiterhin veröffentlicht, allerdings nur für die Städte Bielefeld und Duisburg.
Dies war zwar vom Verwaltungsgericht untersagt worden, die Verbraucherzentrale veröffentlicht aber nach wie vor auf der Internetseite:
http://www.verbraucherzentrale.nrw/mediabig/225447A/index.html
und wartet hierzu eine endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes ab.

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Weitere Berichte zum Thema Hygiene-Smiley finden Sie auch hier >>>

Begleitende Dokumente zum obigen Bericht finden Sie am Ende als Dokumenten-Anhang zum Download.