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Hygiene Check: Empfehlungen zur betrieblichen Eigenkontrolle der Allergenproteine | Die aktuell 14 kennzeichnungspflichtigen Hauptallergene - die bis auf Schwefeldioxid und Sulfite alle Proteine sind - können bereits in geringsten Mengen zu erheblichen Immun- oder Unverträglichkeitsreaktionen führen. Die EUVerordnung VO(EG)1169/2011 zur Kennzeichnung von Allergenen in Lebensmitteln beinhaltet keine umfassende Festlegung von Schwellenwerten. Bisher sind nur Grenzwerte für Gluten (20 mg/kg) und für Sulfit (10 mg/kg oder 10 ml/l) definiert, wobei diese Zahlen sich auf die Menge des allergenen Nahrungsmittels pro kg verzehrfertiges Lebensmittel beziehen, die jeweilige Allergen-Proteinmenge selbst entsprechend geringer ist. |